Verkehrswertgutachten Rommerskirchen

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Rommerskirchen wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Rommerskirchen.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Rommerskirchen. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Rommerskirchen ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Rommerskirchen sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Rommerskirchen anbieten.

 

Energetische Sanierung in Rommerskirchen


Energetische Sanierung in Rommerskirchen
Bei einer energetischen Sanierung an einem Fachwerkhaus konnten meine Kunden in Rommerskirchen einen beschädigten Holzbalken im Bereich der Außenwand feststellen.Durch eine Laboruntersuchung konnte festgestellt werden, dass ein Schimmelbefall das Schwellholz beschädigt wurde. Zu den weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen musste das Schwellholz ausgetauscht werden.

Wenn Sie energetische Maßnahmen in Rommerskirchen oder einen Baumangel in Rommerskirchen feststellen, werde ich auch gerne für Sie tätig und berate Sie unabhängig bei den weiteren baulichen Maßnahmen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Rommerskirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Rommerskirchen

Zu diesem Einfamilienhaus in Rommerskirchen bin ich als unabhängiger Bau-Gutachter gerufen worden. Die Übergänge der verschiedenen Bauteile sind teilweise nicht fachgerecht hergestellt worden. Verantwortlich waren Bauunternehmer und Bauleiter.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Rommerskirchen


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Bei diesem Haus in Rommerskirchen waren nach der Montage der Rollläden Nacharbeiten erforderlich. Als unabhängiger Sachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt, kann ich solche Mängel erkennen und vom Bauleiter die Nachbesserung einfordern.

Verkehrswertgutachten in Rommerskirchen

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Rommerskirchen hilft gern.

 

Rommerskirchen

Über Rommerskirchen findet man in der Wikipedia (Auszug)

Rommerskirchen ist die südlichste Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss und im Regierungsbezirk Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Durch Rommerskirchen fließt der Gillbach. Er gibt den fruchtbaren Ländereien im Gemeindegebiet auch den Namen „Die Gilbach“. Innerhalb des Kreises hat Rommerskirchen von allen Kommunen die geringste Bevölkerungsdichte. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen oder auf https://www.rommerskirchen.de/

Ihr Ansprechpartner in Rommerskirchen



Michael Born

Bausachverständiger Born

Waldweg 2
57489 Drolshagen

Zweigstelle
Postfach 20 02 05
41202 Mönchengladbach

02761-9419934

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