Ihr Ansprechpartner in Erftstadt

Bausachverständiger König

Dipl.- Ing. Patrick H. König

Ulmenstraße 51 c/o Belcado Handels GbR Martin
40476 Düsseldorf

0157-55295484

koenig@bauexperte.com
bauexperte-koenig.com




Schadengutachten vom Bausachverständigen in Erftstadt

Unsere Seite zum Thema Schadengutachten vom Bausachverständigen in Erftstadt wird gerade neu geschrieben. Gern beantwortet Ihnen ein Bausachverständiger in Erftstadt jederzeit Ihre Fragen zum Thema Schadengutachten, rufen Sie einfach an.

Schadengutachten durch Bausachverständige für Schäden an Gebäuden

Ein Schadengutachten zu Schäden an Gebäuden wird sehr oft von Gerichten angefordert, aber auch der Privatmann profitiert vom geballten Fachwissen eines Bauexperten, z.B. in folgenden Lagen:

  • Um einen Leitungswasserschaden bei der Versicherung geltend zu machen ist es sinnvoll einen eigenen Bausachverständigen zu ordern, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt und nicht die Interessen der Versicherung.
  • 3 Handwerker, 4 Lösungskonzepte, kennen Sie das? Handwerksmeister wissen viel, aber verkaufen wollen Sie die Leistungen Ihrer Firma. Ihre Interessen bleiben auf der Strecke. Hier hilft ein unabhängiger Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden, welcher Ihnen als Bauexperte ohne eigene Interessen zur Seite steht.
  • Den Minderwert einer Immobilie durch Schäden an Gebäuden bewerten. Bei einem kaufmännischen Wertgutachten durch Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird solch ein Minderwert nur durch eine kleine Reparaturpauschale berücksichtigt. Für den Wertansatz von Schäden an Gebäuden ist ein Schadengutachten durch Bausachverständige zu erstellen.

Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden

Ein Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden ist Ihr unabhängiger Bauexperte ohne eigene Interessen. Ihr Bausachverständiger berät Sie vollkommen neutral zu Bauschäden, denn der Bausachverständige will Ihnen nichts verkaufen und bekommt auch keine Provisionen von Handwerkern.

Ihr Bausachverständiger garantiert für seine absolute Unahängigkeit.

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Energetische Sanierung in Erftstadt


Energetische Sanierung in Erftstadt
Bei einer energetischen Sanierung an einem Fachwerkhaus konnten meine Kunden in Erftstadt einen beschädigten Holzbalken im Bereich der Außenwand feststellen.Durch eine Laboruntersuchung konnte festgestellt werden, dass ein Schimmelbefall das Schwellholz beschädigt wurde. Zu den weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen musste das Schwellholz ausgetauscht werden.

Wenn Sie energetische Maßnahmen in Erftstadt oder einen Baumangel in Erftstadt feststellen, werde ich auch gerne für Sie tätig und berate Sie unabhängig bei den weiteren baulichen Maßnahmen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Erftstadt



Baubegleitende Qualitätssicherung in Erftstadt

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in Erftstadt war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Erftstadt


Baubegleitende Qualitätssicherung in Erftstadt

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in Erftstadt ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

Schadengutachten vom Bausachverständigen in Erftstadt

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Erftstadt hilft gern.

Erftstadt

Über Erftstadt findet man in der Wikipedia (Auszug)

Erftstadt ist eine 1969 durch Zusammenschluss ihrer Ortsteile gebildete Stadt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Da keiner der Orte den Rang eines Hauptortes beanspruchen kann, wurde der Name nach dem die Region prägenden Fluss Erft gewählt. Die Stadtverwaltung befindet sich im Stadtteil Liblar. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt oder auf https://www.erftstadt.de/
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