Schadengutachten vom Bausachverständigen in Castrop-Rauxel
Unsere Seite zum Thema Schadengutachten vom Bausachverständigen in Castrop-Rauxel wird gerade neu geschrieben. Gern beantwortet Ihnen ein Bausachverständiger in Castrop-Rauxel jederzeit Ihre Fragen zum Thema Schadengutachten, rufen Sie einfach an.
Schadengutachten durch Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
Ein Schadengutachten zu Schäden an Gebäuden wird sehr oft von Gerichten angefordert, aber auch der Privatmann profitiert vom geballten Fachwissen eines Bauexperten, z.B. in folgenden Lagen:
- Um einen Leitungswasserschaden bei der Versicherung geltend zu machen ist es sinnvoll einen eigenen Bausachverständigen zu ordern, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt und nicht die Interessen der Versicherung.
- 3 Handwerker, 4 Lösungskonzepte, kennen Sie das? Handwerksmeister wissen viel, aber verkaufen wollen Sie die Leistungen Ihrer Firma. Ihre Interessen bleiben auf der Strecke. Hier hilft ein unabhängiger Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden, welcher Ihnen als Bauexperte ohne eigene Interessen zur Seite steht.
- Den Minderwert einer Immobilie durch Schäden an Gebäuden bewerten. Bei einem kaufmännischen Wertgutachten durch Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird solch ein Minderwert nur durch eine kleine Reparaturpauschale berücksichtigt. Für den Wertansatz von Schäden an Gebäuden ist ein Schadengutachten durch Bausachverständige zu erstellen.
Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden
Ein Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden ist Ihr unabhängiger Bauexperte ohne eigene Interessen. Ihr Bausachverständiger berät Sie vollkommen neutral zu Bauschäden, denn der Bausachverständige will Ihnen nichts verkaufen und bekommt auch keine Provisionen von Handwerkern.
Ihr Bausachverständiger garantiert für seine absolute Unahängigkeit.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Castrop-Rauxel
Zu diesem Einfamilienhaus in Castrop-Rauxel bin ich als unabhängiger Bau-Gutachter gerufen worden. Die Übergänge der verschiedenen Bauteile sind teilweise nicht fachgerecht hergestellt worden. Verantwortlich waren Bauunternehmer und Bauleiter.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Castrop-Rauxel
Hier hat war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der Fremdüberwachung der Bauleitung beauftragt. Als Gutachter zu diesem Einfamilienhaus in bestellt, habe ich als erheblichen Mangel, die völlig fehlerhafte Montage der Terrassentüren festgestellt. Der Bauleiter ließ den Mangel nach meiner Mangelanzeige fachgerecht beseitigen.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Castrop-Rauxel
Zu diesem Einfamilienhaus-Bauvorhaben in Castrop-Rauxel wurde der unabhängige Baugutachter erst nach der Hausübergabe, sprich Bauabnahme bestellt. Durch eine rechtzeitige Beauftragung des Bausachverständigen mit der unabhängigen Baubegleitung einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme durch die Bauherren hätte auch dieses Schadenbild sicher verhindert werden können. Dieser Pfusch am Bau war leicht vermeidbar.
Schadengutachten vom Bausachverständigen in Castrop-Rauxel
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Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Castrop-Rauxel hilft gern.
Castrop-Rauxel
Über Castrop-Rauxel findet man in der Wikipedia (Auszug)
Die Stadt Castrop-Rauxel liegt im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster. Als kreisangehörige Stadt wird Castrop-Rauxel im Regionalverband Ruhr (RVR) durch den Kreis Recklinghausen vertreten. In der Landesplanung Nordrhein-Westfalens ist Castrop-Rauxel als Mittelzentrum eingestuft. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Castrop-Rauxel, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel oder auf https://www.castrop-rauxel.de/Ihr Ansprechpartner in Castrop-Rauxel

Detlef Becker

Meesmannstraße 1-3
44625 Herne
0160-94922633
becker@bausachverstaendiger.cc
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