Oer-Erkenschwick Bauvertrag prüfen
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Der Bauvertrag
Der Bauvertrag den Sie mit Ihrem Bauträger abschließen entscheidet darüber, ob Sie Ihr Haus in einer bestimmten , oder in irgend einer Qualität erhalten. Ein Bausachverständiger sollte schon vorm Beginn Ihres Bauvorhabens konsultiert werden, um Ihnen schon beim Bauvertrag zu helfen.
Bauverträge sind durch geschulte Juristen oft so ausgearbeitet, das alle Nachteile beim Bauherren, alle Vorteile beim Bauträger liegen.
Haarsträubende Beispiele aus Bauverträgen
Einige Beispiele aus gängigen Bauverträgen, welche wir zu prüfen hatten.
Die Wände des Erdgeschoss bestehen aus Mauerwerk nach DIN 1045 gemäß Standsicherheitsnachweis und sind auf der Außenseite mit Wärmedämmputz und innenseitig mit einem geeigneten Innenputzsystem verputzt.
Hier weiß der Kunde überhaupt nicht was für Wände er bekommt. Porenbeton ist ebenso möglich wie Kalksandsteine oder Hochlochziegel. Keine Ahnung ob nur geklebt oder gemauert wird. Auch welche bauphysikalischen Eigenschaften das Haus nachher hat ist nicht vorhersehbar. Der Bauträger nutzt das, was er besonders billig schießen kann.
Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einbau einer Lüftungsanlage und erklärt die Mindestluftwechselzahl nach DIN 1949-6 von 0,5/h durch Fensterfüftung sicher regelmäßig zu erreichen.
Prima, Der Bauherr darf das Haus maximal 2 Std. zur Arbeit verlassen und stellt sich nachts regelmäßig den Wecker. Es muss alle zwei Stunden mittels Stoßlüftung gelüftet werden. Wenn er nicht nachweisen kann, alle zwei Stunden gelüftet zu haben, geht Schimmelpilz zu seinen Lasten. Hoffentlich macht es dem Bauherren nichts aus, darüber auch Protokoll zu führen.
Zur Entlastung des Bauherren von seiner Verantwortung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bis zur Bauabnahme das Hausrecht in seinem Namen auszuüben.
Prima, so hält man sich Vertreter des Bauherren vom Leib, der Bauträger kann jeden, der Ihn beaufsichtigen will von der Baustelle verweisen. Es reicht ja, wenn der Kunde nachher das fertige Haus besichtigen kann.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Oer-Erkenschwick
Bei diesem Einfamilienhaus in Oer-Erkenschwick war ich von Baubeginn bis einschließlich Bau-Abnahme, bzw. Hausübergabe zur Fremdüberwachung und Kontrolle der Bauleitung, als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Nach angemessener Bauzeit konnte der Bauleiter den glücklichen Bauherren nach mangelfreier Bauabnahme ihr Eigenheim übergeben. Eine Hilfe privater Bauherren, die sich mehr als bezahlt gemacht hat.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Oer-Erkenschwick
Zu diesem Einfamilienhaus-Bauvorhaben in Oer-Erkenschwick wurde der unabhängige Baugutachter erst nach der Hausübergabe, sprich Bauabnahme bestellt. Durch eine rechtzeitige Beauftragung des Bausachverständigen mit der unabhängigen Baubegleitung einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme durch die Bauherren hätte auch dieses Schadenbild sicher verhindert werden können. Dieser Pfusch am Bau war leicht vermeidbar.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Oer-Erkenschwick
Bei diesem Bauvorhaben in Oer-Erkenschwick sind die Fensterelemente vorbildlich abgeklebt aber nicht fachgerecht befestigt. Ich war als unabhängiger Baugutachter mit der Fremdüberwachung der Baustelle beauftragt. Nach meiner Mangelanzeige beim Bauleiter wurde der Mangel behoben.
Bauvertrag in Oer-Erkenschwick
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Oer-Erkenschwick hilft gern.
Oer-Erkenschwick
Über Oer-Erkenschwick findet man in der Wikipedia (Auszug)
Die westfälische Stadt Oer-Erkenschwick [oːɐ-] liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebiets im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Oer-Erkenschwick, Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick oder auf https://www.oer-erkenschwick.de/Ihr Ansprechpartner in Oer-Erkenschwick

Detlef Becker

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