Immobilienwert ermitteln in Montabaur – Kompaktes Kurzgutachten

In kleineren Orten wie Montabaur reicht oft ein Kurzgutachten aus, um den Immobilienwert zuverlässig einzuschätzen – ohne den Aufwand eines Vollgutachtens.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Immobilienbewertung, die alle wesentlichen Faktoren berücksichtigt – jedoch ohne den umfangreichen Dokumentationsaufwand eines Vollgutachtens. Es ist ideal, wenn **eine schnelle, kostengünstige und dennoch professionelle Einschätzung** benötigt wird.

Wann ein Kurzgutachten sinnvoll ist

  • Immobilienverkauf oder Kaufentscheidung
  • Preisfindung vor Verhandlungen
  • Interne Vermögensübersicht
  • Bewertung bei Scheidung oder Trennung (außergerichtlich)
  • Finanzierungsgespräche oder Bankunterlagen (wenn kein Vollgutachten gefordert wird)
  • Bewertung bei Modernisierungs- oder Sanierungsplanung

Was im Kurzgutachten enthalten ist

Auch wenn es kompakt ist, liefert ein Kurzgutachten eine fundierte Bewertung:

  • Besichtigung der Immobilie
  • Bewertung von Zustand, Ausstattung & Modernisierung
  • Lageanalyse & Marktvergleich
  • Berechnung des Immobilienwerts (Sachwert, Vergleichswert oder Ertragswert – je nach Objekt)
  • Kompakte, verständliche Dokumentation

Typische Vorteile eines Kurzgutachtens

  • deutlich günstiger als ein Vollgutachten
  • schnelle Erstellung
  • ideal für private Entscheidungen
  • trotz kompakter Form fachlich belastbar
  • perfekt für Verkauf, Kauf oder interne Bewertung

Wann ein Vollgutachten besser geeignet ist

Ein Kurzgutachten ist **nicht** für alle Fälle geeignet. Ein Vollgutachten ist sinnvoll bei:

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Erbschafts- oder Scheidungsverfahren vor Gericht
  • Banken, die ein Vollgutachten verlangen
  • komplexen Gewerbeimmobilien

Für alle anderen Fälle bietet ein Kurzgutachten in Montabaur eine schnelle, präzise und kosteneffiziente Lösung.


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.


Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.

Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.

Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.

Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.

Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.

Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.


Die Kunden konnten ca. 1,0 Jahre nach Einzug in Ihre Stadtvilla einen Schimmelbefall in den Eckbereichen der Geschossdecke feststellen. Gemäß den örtlichen Angaben wurde der Schimmelbefall in den Wintermonaten festgestellt, hierbei konnte auch ein sichtbarer Feuchtigkeitsbefall durch die Bauherren bemerkt werden. Bei der im Herbst durchgeführten Besichtigung wurde eine Feuchtigkeitsmessung an der aus Gipskarton verkleideten Geschossdecke durchgeführt. Da an der Geschossdecke keine erhöhten Feuchtigkeitswerte festgestellt werden konnte, wurde eine Besichtigung im Spitzboden ausgeführt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die verlegte Dämmung nicht komplett ausgeführt wurde. Durch die Temperaturunterschiede des als Kaltdach erstellten Spitzbodens zum Wohnraum entstand Kondensat, die zu einem Schimmelbefall und der durch die Bauherren festgestellten Durchfeuchtungen führte.
Fehlende Dämmung im Spitzboden (Kaltdach)
Fehlende Dämmung im Spitzboden

Kurzgutachten in Montabaur zur Immobilienbewertung

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Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Montabaur hilft gern.

Montabaur

 

Über Montabaur findet man in der Wikipedia (Auszug)

Montabaur [ˈmɔntabauɐ] ist die Kreisstadt des Westerwaldkreises in Rheinland-Pfalz. Die Stadt ist gleichzeitig Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der weitere 24 Gemeinden angehören. Überregional bekannt sind das Schloss und der Bahnhof Montabaur mit ICE-Teil an der Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main. Montabaur ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder auf https://www.montabaur.de/

Ihr Ansprechpartner in Montabaur



Jürgen Potrikus

Bausachverständiger Potrikus

Kapellenweg 10
56412 Girod

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