Verkehrswertgutachten Königswinter
Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Königswinter wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Königswinter.
Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse
Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Königswinter. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.
Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.
Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.
Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.
Zweck eines Verkehrswertgutachten
Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.
Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.
Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?
Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Königswinter ab.
Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Königswinter sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Königswinter anbieten.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Als Bausachverständiger in Königswinter

Hier war ich als Bausachverständiger zur Beruhigung des Mieters gerufen worden.
Zwischen Vermieter und Mieter herrschte Streit über die Ursachen von Schimmelpilz.
Hier bin ich schlicht eingetreten und habe gesagt, es ist nicht die Schuldfrage, die interessant ist, sondern die Ursache muss beseitigt werden.
Hinter der Spüle wird die Wand kälter als die Scheiben der Fenster, deshalb muss die Luftfeuchtigkeit gesenkt werde.
Eine Lüftungsanlage habe ich empfohlen. Damit es nicht so teuer wird habe ich ihm den Tipp gegeben sich mal auf www.bayernluft.de umzusehen.
Ein Bausachverständiger nach Königswinter zu holen ist garantiert günstiger und zielführender als ein Gerichtsprozess.
Als Bausachverständiger komme ich auch gern für Sie nach Königswinter .
Baubegleitende Qualitätssicherung in Königswinter

Zu diesem Bauvorhaben in Königswinter beauftragte mich der Architekt die Winddichtigkeitsprüfung, den BlowerDoor-Test durchzuführen. Bei der parallel duchrzuführenden Leckageortung kann ich als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden in der Regel auch gleich die Ursache von Undichtigkeiten ermitteln.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Königswinter

Bei diesem Einfamilienhausbau in Königswinter war ich als Bausachverständiger mit der unabhängigen Baubegleitung bzw. Bauüberwachung und der Begleitung zur Bauabnahme bzw. Hausübergabe beauftragt. Der vom Bauträger eingesetzte Bauleiter gab mir Recht, als ich ihm gegenüber den Einbau des Rollladen-Systems rügte. Am Ende war alles vorbildlich und natürlich mangelfrei.
Verkehrswertgutachten in Königswinter
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Königswinter hilft gern.
Königswinter
Über Königswinter findet man in der Wikipedia (Auszug)
Königswinter ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen mit knapp 40.000 Einwohnern, auf der östlichen Rheinseite gegenüber dem Bonner Stadtbezirk Bad Godesberg gelegen. Die Stadt liegt zu Füßen des Siebengebirges mit dem Petersberg, der als Standort des Bundesgästehauses vielfach Stätte von Konferenzen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung wurde. Königswinter nimmt gemäß Landesplanung die Funktion eines Mittelzentrums ein. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Königswinter, Drachenfelsstraße 9–11, 53639 Königswinter oder auf https://www.koenigswinter.de/Ihr Ansprechpartner in Königswinter

Jürgen Potrikus

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