Ihr Ansprechpartner in Stockach

Bausachverständiger König

Dipl.- Ing. Patrick H. König

Breitlenstr. 11
78266 Büsingen am Hochrhein

0157-55295484

koenig@bauexperte.com
bauexperte-koenig.net




Stockach Bauvertrag prüfen

Unsere Seite zum Thema Bauvertrag in Stockach sowie Bauvertragsprüfung durch Sachverständige wird mal wieder neu ausgerichtet. Gern stehen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner rechts jederzeit zum Thema Bauvertragsprüfung zur Verfügung, rufen Sie einfach an.

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag den Sie mit Ihrem Bauträger abschließen entscheidet darüber, ob Sie Ihr Haus in einer bestimmten , oder in irgend einer Qualität erhalten. Ein Bausachverständiger sollte schon vorm Beginn Ihres Bauvorhabens konsultiert werden, um Ihnen schon beim Bauvertrag zu helfen.

Bauverträge sind durch geschulte Juristen oft so ausgearbeitet, das alle Nachteile beim Bauherren, alle Vorteile beim Bauträger liegen.

Haarsträubende Beispiele aus Bauverträgen

Einige Beispiele aus gängigen Bauverträgen, welche wir zu prüfen hatten.

Die Wände des Erdgeschoss bestehen aus Mauerwerk nach DIN 1045 gemäß Standsicherheitsnachweis und sind auf der Außenseite mit Wärmedämmputz und innenseitig mit einem geeigneten Innenputzsystem verputzt.

Hier weiß der Kunde überhaupt nicht was für Wände er bekommt. Porenbeton ist ebenso möglich wie Kalksandsteine oder Hochlochziegel. Keine Ahnung ob nur geklebt oder gemauert wird. Auch welche bauphysikalischen Eigenschaften das Haus nachher hat ist nicht vorhersehbar. Der Bauträger nutzt das, was er besonders billig schießen kann.

Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einbau einer Lüftungsanlage und erklärt die Mindestluftwechselzahl nach DIN 1949-6 von 0,5/h durch Fensterfüftung sicher regelmäßig zu erreichen.

 

Prima, Der Bauherr darf das Haus maximal 2 Std. zur Arbeit verlassen und stellt sich nachts regelmäßig den Wecker. Es muss alle zwei Stunden mittels Stoßlüftung gelüftet werden. Wenn er nicht nachweisen kann, alle zwei Stunden gelüftet zu haben, geht Schimmelpilz zu seinen Lasten. Hoffentlich macht es dem Bauherren nichts aus, darüber auch Protokoll zu führen.

 

Zur Entlastung des Bauherren von seiner Verantwortung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bis zur Bauabnahme das Hausrecht in seinem Namen auszuüben.

Prima, so hält man sich Vertreter des Bauherren vom Leib, der Bauträger kann jeden, der Ihn beaufsichtigen will von der Baustelle verweisen. Es reicht ja, wenn der Kunde nachher das fertige Haus besichtigen kann.

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Stockach


Baubegleitende Qualitätssicherung in Stockach

Durch die Durchführung einer Winddichtigkeitsprüfung (BlowerDoor-Test) überprüft der Bausachverständige im Rahmen der Bau-Fremdüberwachung, wie bei diesem Bauvorhaben in Stockach , die Winddichtigkeit des Gebäudes. Pfusch am Bau und Schimmel haben keine Chance.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Stockach


Baubegleitende Qualitätssicherung in Stockach

Bei diesem Schadensbild an einem Einfamilienhaus in Stockach standen der Architekt, der Bauunternehmer und der Bauleiter vor einem Rätsel. Der Architekt hat mich als Baugutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden mit der Überprüfung der Bauausführung und Mangelerkennung beauftragt. Was dieser Schaden mit der defekten Bodeneinschubtreppe zu tun hat, verrate ich Ihnen gerne persönlich.

Bauvertrag in Stockach

Bauvertrag prüfen in Stockach suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um das Prüfen von Bauverträgen. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen beim prüfen von einem Bauvertrag in Stockach. Sehen Sie oben, wer für Sie in Stockach als Fachkundiger tätig wird.


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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Stockach hilft gern.

Stockach

 

Über Stockach findet man in der Wikipedia (Auszug)

Stockach ist eine Stadt im Landkreis Konstanz im Süden Baden-Württembergs und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Die Stadt war in der Zeit von 1939 bis zum 1. Januar 1973 Kreisstadt des damaligen Landkreises Stockach. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach oder auf https://www.stockach.de/
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