KfW-Bescheinigungen Seligenstadt
Unsere Seite zum Thema KfW-Bescheinigungen in Seligenstadt wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere KfW anerkannten Sachverständige rechts jederzeit zum Thema KfW-Bescheinigungen zu Verfügung, rufen Sie einfach an.
KfW- Online-Bestätigung zum Antrag
Die KfW-Onlinebestätigung zu Antrag benötigen Sie wenn Sie einen KfW geförderten Kredit zur Erhöhung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie in Seligenstadt erlangen möchten. Hierzu haben wir mehrere Produkte im Programm.
KfW-Energieberatung für KfW Einzelmaßnahmen
Die Energie-Initialberatung für ca. 360 Euro bei Einzelmaßnahmen. Hierfür kommt ein zugelassener Sachverständiger für die KfW Programme 151/152 und 431 zu Ihnen und berät Sie, welche Mindestanforderungen einzuhalten sind und wie z.B. Schimmelpilze durch Fehler bei der energetischen Modernisierung zu vermeiden sind.
KfW Onlinebestätigung
Für sehr einfach zu entscheidende Dinge können wir Ihnen die KfW Onlinebescheinigung zum Antrag auch ohne Ortstermin erstellen. Hier sparen Sie sich locker die 200 € für den Ortstermin. Die Beratung führen die Sachverständigen dann per Telefon oder Mail durch. Grundsätzlich können Sie alle Ihre Papiere zusammenpacken und per Mail an onlinebescheinigung@bauexperte.com senden. Ein von der KfW Bank zugelassener Gutachter wertet aus, ob die Bescheinigung so preiswert erstellt werden kann und erstellt Ihre Onlinebestätigung zu Antrag. Sollte dies nicht möglich sein, sendet er den Auftrag an den örtlich zuständigen Sachverständigen weiter.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.
Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.
Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.
Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.
Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.
Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Seligenstadt
Auch bei diesem Bauvorhaben in Seligenstadt wurde Pfusch am Bau produziert. Während der Bauphase war kein Bausachverständiger mit der unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Die Bauherren berichten, der vom Bauträger beauftragte Bauleiter wäre kaum vor Ort gewesen. Entsprechend lieferten die Handwerker ab. Ein Baubegleiter zur Kontrolle des Bauführers hätte u.a. bares Geld gespart.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Seligenstadt
Im Rahmen der qualitätssichernden Baubegleitung bemängelt der Bausachverständige auch kleinste Nachlässigkeiten der Bauausführung. Bei diesem Einfamilienhaus in Seligenstadt war die Dampfbremse im Drempelbereich nicht 100% fachgerecht verbaut. Als baubegleitender Gutachter rüge ich so etwas gegenüber der Bauleitung. Das Foto zeigt den Bereich nach der Mangelbeseitigung. Es wurde beim späteren BlowerDoor-Test eine sehr gute Winddichtigkeit festgestellt.
KfW Bescheinigung in Seligenstadt
KfW Bescheinigungen in Seligenstadt suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um KfW Bescheinigungen und das unsere Gutachter diese erstellen. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen mit KfW Bescheinigungen sei es die Onlinebestätigung zum Antrag oder die Bestätigung nach Fertigstellung in Seligenstadt. Sehen Sie oben, wer für Sie in Seligenstadt tätig wird.
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Seligenstadt hilft gern.
Seligenstadt
Über Seligenstadt findet man in der Wikipedia (Auszug)
Seligenstadt ist eine von 13 Städten und Gemeinden im Landkreis Offenbach. Die Stadt liegt im Osten des Kreises etwa 25 km südöstlich von Frankfurt am Main am linken südwestlichen Ufer einer rechtswendenden Mainschleife. Der Fluss bildet hier die Grenze zu Bayern. Die Gemarkung Seligenstadt umfasst mit 2043 Hektar rund zwei Drittel des Stadtgebietes, davon sind 1026 Hektar bewaldet (Stand 1961). Der größte Teil der Waldungen liegt im Südwesten des Stadtgebietes, wo das Geländeniveau allmählich von der 108 Meter hoch gelegenen Mainniederung auf bis zu 145 Meter am Walddistrikt Kieselhecke ansteigt. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Seligenstadt, Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt oder auf https://www.seligenstadt.de/Ihr Ansprechpartner in Seligenstadt

Lars Kuntz

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