Verkehrswertgutachten Sarstedt

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Sarstedt wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Sarstedt.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Sarstedt. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Sarstedt ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Sarstedt sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Sarstedt anbieten.

 


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Hauskauf in der Nähe von Sarstedt


Hauskauf in der Nähe von Sarstedt
 Dieses Haus in der Nähe von Sarstedt wollte mein Kunde kaufen. Deshalb wurde ich als Bausachverständiger gerufen, um die Bausubstanz zu prüfen und Ratschläge für die energetische Modernisierung zu geben.

Da die Kaufinteressenten aufgrund des hohen Kaufpreises  nur ein eng begrenztes Budget für eine Modernisierung einplanen konnten, klärte ich vor allem auf, welche Schimmelpilzgefahren entstehen, wenn man nicht vollumfänglich energetisch modernisiert. 

Wenn Sie ein Haus in Sarstedt oder in der Nähe von Sarstedt kaufen wollen, werde ich auch gern für Sie tätig und berate Sie unabhängig beim Hauskauf.

Bausachverständiger beim Hausbau in Sarstedt


Bausachverständiger beim Hausbau in Sarstedt

Zu diesem Bauvorhaben in Sarstedt wurde ich erst nach der Bau-Abnahme als unabhängiger Baugutachter gerufen. Die Außenwände im Schlafzimmer waren nass. Der fertige Wandanschluss sah mangelfrei aus, konnte es aber nicht sein. Tatsächlich war hier Pfusch am Bau lediglich schön verpackt. Der Bauleiter wusste von nichts. Eine Beauftragung des Bausachverständigen mit der Fremdüberwachung in Form der qualitätssichernden Baubegleitung hätte auch hier viel Ärger erspart. Ich stehe Ihnen in Sarstedt als Bausachverständiger gern zur Seite um Pfusch am Bau keine Chance zu geben. Am liebsten habe ich natürlich ich komme schon zur Prüfung Ihrer Bauverträge für den Hausbau nach Sarstedt und begleite Ihren Hausbau über die Bauabnahme hinaus und prüfe auch später noch vor Gewährleistungsablauf ob es reklamationswürdige Mängel an Ihrem Haus gibt. Dieses Produkt heißt baubegleitende Qualitätssicherung oder baubegleitende Qualitätsüberwachung welche ich in Sarstedt zu festen Kostensätzen anbiete.

Verkehrswertgutachten in Sarstedt

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Sarstedt hilft gern.

 

Sarstedt

Über Sarstedt findet man in der Wikipedia (Auszug)

Sarstedt (lateinisch Kertzstadensis[2], niederdeutsch Cerstede, Cherstede, Chiarstede, Scherstede, Tzarstede, Tzerstede, Zarstede, Zerstede) ist eine am Fluss Innerste gelegene Stadt im südlichen Niedersachsen. Mit etwa 18.500 Einwohnern ist sie ein Mittelzentrum im Landkreis Hildesheim. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Sarstedt, Steinstraße 22, 31157 Sarstedt oder auf https://www.sarstedt.de/

Ihr Ansprechpartner in Sarstedt



Hans-Uwe Kraemer

Bausachverständiger Kraemer

Kampstraße 21
31542 Bad Nenndorf

05723 / 9867074

kraemer@bauexperte.com
https://bauexperte-kraemer.de