Neustadt a.d. Aisch Bauvertrag prüfen
Unsere Seite zum Thema Bauvertrag in Neustadt a.d. Aisch sowie Bauvertragsprüfung durch Sachverständige wird mal wieder neu ausgerichtet. Gern stehen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner rechts jederzeit zum Thema Bauvertragsprüfung zur Verfügung, rufen Sie einfach an.
Der Bauvertrag
Der Bauvertrag den Sie mit Ihrem Bauträger abschließen entscheidet darüber, ob Sie Ihr Haus in einer bestimmten , oder in irgend einer Qualität erhalten. Ein Bausachverständiger sollte schon vorm Beginn Ihres Bauvorhabens konsultiert werden, um Ihnen schon beim Bauvertrag zu helfen.
Bauverträge sind durch geschulte Juristen oft so ausgearbeitet, das alle Nachteile beim Bauherren, alle Vorteile beim Bauträger liegen.
Haarsträubende Beispiele aus Bauverträgen
Einige Beispiele aus gängigen Bauverträgen, welche wir zu prüfen hatten.
Die Wände des Erdgeschoss bestehen aus Mauerwerk nach DIN 1045 gemäß Standsicherheitsnachweis und sind auf der Außenseite mit Wärmedämmputz und innenseitig mit einem geeigneten Innenputzsystem verputzt.
Hier weiß der Kunde überhaupt nicht was für Wände er bekommt. Porenbeton ist ebenso möglich wie Kalksandsteine oder Hochlochziegel. Keine Ahnung ob nur geklebt oder gemauert wird. Auch welche bauphysikalischen Eigenschaften das Haus nachher hat ist nicht vorhersehbar. Der Bauträger nutzt das, was er besonders billig schießen kann.
Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einbau einer Lüftungsanlage und erklärt die Mindestluftwechselzahl nach DIN 1949-6 von 0,5/h durch Fensterfüftung sicher regelmäßig zu erreichen.
Prima, Der Bauherr darf das Haus maximal 2 Std. zur Arbeit verlassen und stellt sich nachts regelmäßig den Wecker. Es muss alle zwei Stunden mittels Stoßlüftung gelüftet werden. Wenn er nicht nachweisen kann, alle zwei Stunden gelüftet zu haben, geht Schimmelpilz zu seinen Lasten. Hoffentlich macht es dem Bauherren nichts aus, darüber auch Protokoll zu führen.
Zur Entlastung des Bauherren von seiner Verantwortung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bis zur Bauabnahme das Hausrecht in seinem Namen auszuüben.
Prima, so hält man sich Vertreter des Bauherren vom Leib, der Bauträger kann jeden, der Ihn beaufsichtigen will von der Baustelle verweisen. Es reicht ja, wenn der Kunde nachher das fertige Haus besichtigen kann.
Bausachverständiger beim Hausbau in Neustadt a.d. Aisch

Zu diesem Bauvorhaben in Neustadt a.d. Aisch wurde ich erst nach der Bau-Abnahme als unabhängiger Baugutachter gerufen. Die Außenwände im Schlafzimmer waren nass. Der fertige Wandanschluss sah mangelfrei aus, konnte es aber nicht sein. Tatsächlich war hier Pfusch am Bau lediglich schön verpackt. Der Bauleiter wusste von nichts. Eine Beauftragung des Bausachverständigen mit der Fremdüberwachung in Form der qualitätssichernden Baubegleitung hätte auch hier viel Ärger erspart. Ich stehe Ihnen in Neustadt a.d. Aisch als Bausachverständiger gern zur Seite um Pfusch am Bau keine Chance zu geben. Am liebsten habe ich natürlich ich komme schon zur Prüfung Ihrer Bauverträge für den Hausbau nach Neustadt a.d. Aisch und begleite Ihren Hausbau über die Bauabnahme hinaus und prüfe auch später noch vor Gewährleistungsablauf ob es reklamationswürdige Mängel an Ihrem Haus gibt. Dieses Produkt heißt baubegleitende Qualitätssicherung oder baubegleitende Qualitätsüberwachung welche ich in Neustadt a.d. Aisch zu festen Kostensätzen anbiete.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Neustadt a.d. Aisch

Auch dieses Einfamilienhaus in Neustadt a.d. Aisch erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Neustadt a.d. Aisch

Dieses Haus in Neustadt a.d. Aisch konnte mangelfrei an die Bauherren übergeben werden. Insgesamt führte ich, als unabhängiger Baubegleiter, bzw. von den Bauherren beauftragter Baugutachter lediglich 6 Ortstermine, einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme, durch. Ich war zur Unterstützung der Bauherren für diese jedoch immer erreichbar. Fehlerhafte Bauausführungen habe ich direkt beim vom Bauträger gestellten Bauleiter gerügt, der, das ist lobend anzuerkennen, diese dann auch stets schnell und fachgerecht korrigieren ließ.
Bauvertrag in Neustadt a.d. Aisch
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Neustadt a.d. Aisch hilft gern.
Neustadt a.d. Aisch
Über Neustadt a.d. Aisch findet man in der Wikipedia (Auszug)
Neustadt an der Aisch (amtlich Neustadt a.d.Aisch) ist die Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Sie ist eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Neustadt a.d. Aisch, Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch oder auf https://www.neustadt-aisch.de/Ihr Ansprechpartner in Neustadt a.d. Aisch

Alexander Bellmann

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