Verkehrswertgutachten Neustadt a.d. Aisch

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Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Neustadt a.d. Aisch. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Neustadt a.d. Aisch ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Neustadt a.d. Aisch sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Neustadt a.d. Aisch anbieten.

 

Hauskaufberatung in Neustadt a.d. Aisch


Schimmeln im Haus

Hier war ich zur Hauskaufberatung in Neustadt a.d. Aisch . Das Haus hatte einen Super-Energieausweis, besser als der von meinem modernen Passivhaus, obwohl noch nichts daran getan wurde. Das erlebe ich öfter beim Hauskauf in Neustadt a.d. Aisch . Es werden tolle Werte vorgespiegelt, die gar nicht vorhanden sind. Wenn Sie ein Haus in Neustadt a.d. Aisch kaufen, sollten Sie sich einen Bausachverständigen als Hilfe holen.

Hauskaufberatung in Neustadt a.d. Aisch


Hauskaufberatung in Neustadt a.d. Aisch

Hier wurde ich als Bausachverständiger in Neustadt a.d. Aisch zum Hauskauf gerufen, mein Auftraggeber wollte wissen in welch einem Zustand das Gebäude sich befindet, und ob es im Haus ein Schimmelpilzproblem gibt. Es wurden von mir Feuchtemessungen ausgeführt um die Bausubstanz zu prüfen. Ich erklärte als Baugutachter dem Kunden wie eine energetische Modernisierung auszuführen sei. Nach Berechnung kam ein viel niedriger Verkehrswert Gebäudewert in Neustadt a.d. Aisch heraus, auch habe ich bei diesem Termin eine Thermokamera mit dabei die mir zeigt, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden muss. Eine Hauskaufberatung macht für jeden Käufer Sinn , das Gebäude fachmännisch prüfen zu lassen und zu wissen wieviel Geld Sie noch in eine Immobile stecken müssen, um dieses auf den Stand der Technik zu heben.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Neustadt a.d. Aisch



Baubegleitende Qualitätssicherung in Neustadt a.d. Aisch

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in Neustadt a.d. Aisch war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.

Verkehrswertgutachten in Neustadt a.d. Aisch

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Neustadt a.d. Aisch hilft gern.

 

Neustadt a.d. Aisch

Über Neustadt a.d. Aisch findet man in der Wikipedia (Auszug)

Neustadt an der Aisch (amtlich Neustadt a.d.Aisch) ist die Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Sie ist eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Neustadt a.d. Aisch, Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch oder auf https://www.neustadt-aisch.de/

Ihr Ansprechpartner in Neustadt a.d. Aisch



Alexander Bellmann

Bausachverständiger Bellmann

Winterleitenweg 21 a
97082 Würzburg

0931-2078252

bellmann@bauexperte.com
https://bauexperte-bellmann.de