Ihr Ansprechpartner in Neuenburg am Rhein

Bausachverständiger König

Dipl.- Ing. Patrick H. König

Breitlenstr. 11
78266 Büsingen am Hochrhein

0157-55295484

koenig@bauexperte.com
bauexperte-koenig.net




Baubegleitung Neuenburg am Rhein

Unsere Seite zum Thema Baubegleitung in Neuenburg am Rhein wird gerade überarbeitet. Die KfW fördert in vielen Fällen die Baubegleitung durch anerkannte Sachverständige und übernimmt in vielen Fällen 50% der Kosten. Während wir selbst noch an der Seite zum Thema Baubegleitung in Neuenburg am Rhein bauen, stehen Ihnen unsere Bausachverständigen rechts jederzeit zum Thema Baubegleitung zur Verfügung, rufen Sie einfach an, wenn Sie einen Baugutachter zur Baubegleitung suchen.

Baubegleitende Qualitätssicherung beim Neubau

Die baubegleitende Qualitätssicherung beim Bau eines Hauses sollte selbstverständlich sein.
Kaum ein Bauherr ist in der Lage allein gegen den Bauträger zu bestehen. Der Bauträger plant das Haus so, dass er es möglichst wirtschaftlich bauen kann, da spricht gar nichts dagegen. Wirtschaftlichkeit ist auch beim Bauen sehr wichtig, die Baupreise sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ja schon hoch genug.

Man sollte es dem Bauträger aber nicht überlassen, sich selbst zu überwachen! Die externe Baubegleitung durch Bausachverständige ist daher für private Bauherren ausgesprochen wichtig, damit der Bauträger in seinem Streben nach "billig" nicht zu Lasten des Bauherren übertreibt. Hier steht zur Wahrung der Qualitätsanspruchs an die Bauleistung ein Bausachverständiger in Neuenburg am Rhein an der Seite des Bauherren.

Die Baubegleitung durch Bausachverständige umfasst folgende Punkte

  1. Bauvertragsprüfung
  2. Baupreisüberwachung
  3. laufende Qualitätskontrollen
  4. Zwischenabnahmen
  5. Gebrauchsabnahme
  6. Kontrolle der Abrechnung
  7. Kontrolle der Bauqualität vor Gewährleistungsende und Durchsetzung der Garantieansprüche

Die KfW fördert die Baubegleitung in Neuenburg am Rhein

Sofern Sie ein Haus in Neuenburg am Rhein bauen, das im KfW Effizenzhausprogramm gefördert wird, übernimmt die KfW bis 50% der Kosten, welche durch die baubegleitende Qualitätssicherung nach Programm 430 entstehen. Für die baubegleitende Qualitätssicherung stellt die KfW aber hohe Anforderungen an das Personal, welches die Baubegleitung bei Ihrem Haus durchführt. Nur wer als Bausachverständiger bei der Baugleitung den hohen Ansprüchen der KfW gerecht wird, kann eine KfW geförderte baubegleitende Qualitätssicherung durchführen.

 

Baubegleitung in Neuenburg am Rhein

Baubegleitung in Neuenburg am Rhein suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um Baubegleitung. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen mit baubegleitender Qualitätssicherung [QS] in Neuenburg am Rhein. Sehen Sie oben, wer für Sie in Neuenburg am Rhein tätig wird.


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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Neuenburg am Rhein hilft gern.

 

 

Neuenburg am Rhein

 

Über Neuenburg am Rhein findet man in der Wikipedia (Auszug)

noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Neuenburg am Rhein, oder auf

 

 

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Hauskaufberatung in Neuenburg am Rhein


Hauskaufberatung in Neuenburg am Rhein

Hier wurde ich als Bausachverständiger in Neuenburg am Rhein zum Hauskauf gerufen, mein Auftraggeber wollte wissen in welch einem Zustand das Gebäude sich befindet, und ob es im Haus ein Schimmelpilzproblem gibt. Es wurden von mir Feuchtemessungen ausgeführt um die Bausubstanz zu prüfen. Ich erklärte als Baugutachter dem Kunden wie eine energetische Modernisierung auszuführen sei. Nach Berechnung kam ein viel niedriger Verkehrswert Gebäudewert in Neuenburg am Rhein heraus, auch habe ich bei diesem Termin eine Thermokamera mit dabei die mir zeigt, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden muss. Eine Hauskaufberatung macht für jeden Käufer Sinn , das Gebäude fachmännisch prüfen zu lassen und zu wissen wieviel Geld Sie noch in eine Immobile stecken müssen, um dieses auf den Stand der Technik zu heben.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenburg am Rhein



Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenburg am Rhein

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in Neuenburg am Rhein war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.

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