Ihr Ansprechpartner in Künzelsau

Bausachverständiger Kuntz

Lars Kuntz

Ottostrasse 4
63785 Obernburg a. Main

0171-5838 083

kuntz@bausachverstaendiger.cc
bauexperte-kuntz.de




Baubegleitung Künzelsau

Unsere Seite zum Thema Baubegleitung in Künzelsau wird gerade überarbeitet. Die KfW fördert in vielen Fällen die Baubegleitung durch anerkannte Sachverständige und übernimmt in vielen Fällen 50% der Kosten. Während wir selbst noch an der Seite zum Thema Baubegleitung in Künzelsau bauen, stehen Ihnen unsere Bausachverständigen rechts jederzeit zum Thema Baubegleitung zur Verfügung, rufen Sie einfach an, wenn Sie einen Baugutachter zur Baubegleitung suchen.

Baubegleitende Qualitätssicherung beim Neubau

Die baubegleitende Qualitätssicherung beim Bau eines Hauses sollte selbstverständlich sein.
Kaum ein Bauherr ist in der Lage allein gegen den Bauträger zu bestehen. Der Bauträger plant das Haus so, dass er es möglichst wirtschaftlich bauen kann, da spricht gar nichts dagegen. Wirtschaftlichkeit ist auch beim Bauen sehr wichtig, die Baupreise sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ja schon hoch genug.

Man sollte es dem Bauträger aber nicht überlassen, sich selbst zu überwachen! Die externe Baubegleitung durch Bausachverständige ist daher für private Bauherren ausgesprochen wichtig, damit der Bauträger in seinem Streben nach "billig" nicht zu Lasten des Bauherren übertreibt. Hier steht zur Wahrung der Qualitätsanspruchs an die Bauleistung ein Bausachverständiger in Künzelsau an der Seite des Bauherren.

Die Baubegleitung durch Bausachverständige umfasst folgende Punkte

  1. Bauvertragsprüfung
  2. Baupreisüberwachung
  3. laufende Qualitätskontrollen
  4. Zwischenabnahmen
  5. Gebrauchsabnahme
  6. Kontrolle der Abrechnung
  7. Kontrolle der Bauqualität vor Gewährleistungsende und Durchsetzung der Garantieansprüche

Die KfW fördert die Baubegleitung in Künzelsau

Sofern Sie ein Haus in Künzelsau bauen, das im KfW Effizenzhausprogramm gefördert wird, übernimmt die KfW bis 50% der Kosten, welche durch die baubegleitende Qualitätssicherung nach Programm 430 entstehen. Für die baubegleitende Qualitätssicherung stellt die KfW aber hohe Anforderungen an das Personal, welches die Baubegleitung bei Ihrem Haus durchführt. Nur wer als Bausachverständiger bei der Baugleitung den hohen Ansprüchen der KfW gerecht wird, kann eine KfW geförderte baubegleitende Qualitätssicherung durchführen.

 

Baubegleitung in Künzelsau

Baubegleitung in Künzelsau suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um Baubegleitung. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen mit baubegleitender Qualitätssicherung [QS] in Künzelsau. Sehen Sie oben, wer für Sie in Künzelsau tätig wird.


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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Künzelsau hilft gern.

 

 

Künzelsau

 

Über Künzelsau findet man in der Wikipedia (Auszug)

noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Künzelsau, oder auf

 

 

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Dämmung in der Kehlbalkenlage


Die Kunden konnten ca. 1,0 Jahre nach Einzug in Ihre Stadtvilla einen Schimmelbefall in den Eckbereichen der Geschossdecke feststellen. Gemäß den örtlichen Angaben wurde der Schimmelbefall in den Wintermonaten festgestellt, hierbei konnte auch ein sichtbarer Feuchtigkeitsbefall durch die Bauherren bemerkt werden. Bei der im Herbst durchgeführten Besichtigung wurde eine Feuchtigkeitsmessung an der aus Gipskarton verkleideten Geschossdecke durchgeführt. Da an der Geschossdecke keine erhöhten Feuchtigkeitswerte festgestellt werden konnte, wurde eine Besichtigung im Spitzboden ausgeführt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die verlegte Dämmung nicht komplett ausgeführt wurde. Durch die Temperaturunterschiede des als Kaltdach erstellten Spitzbodens zum Wohnraum entstand Kondensat, die zu einem Schimmelbefall und der durch die Bauherren festgestellten Durchfeuchtungen führte.
Fehlende Dämmung im Spitzboden (Kaltdach)
Dämmung in der Kehlbalkenlage

Baubegleitende Qualitätssicherung in Künzelsau


Baubegleitende Qualitätssicherung in Künzelsau

Bei diesem Einfamilienhaus in Künzelsau war ich als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren mit der Überprüfung des bereits weitgehend fertiggestellten Hauses beauftragt. Kurz darauf sollte die Bauabnahme, bzw. die Hausübergabe stattfinden. Bei der Montage dieser Bauelemente wurde so viel falsch gemacht, dass sich der Bausachverständige fragt, ob eine Bauleitung stattgefunden hat. Eine frühere Fremdüberwachung, bzw. Baubegleitung, auch zur Kontrolle der Bauleitung, wäre sehr sinnvoll gewesen.

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