Immobiliengutachten in Kaltenkirchen – Marktgerechte Wertermittlung

Gerade in Gemeinden wie Kaltenkirchen ist eine unabhängige Bewertung wichtig, da Vergleichsdaten oft begrenzt sind. Als unabhängiger Sachverständiger in Kaltenkirchen ermittle ich den realistischen Verkehrswert Ihrer Immobilie – rechtssicher, nachvollziehbar und nach anerkannten Bewertungsverfahren.

Warum ein Verkehrswertgutachten in Kaltenkirchen so wichtig ist

Der Verkehrswert entscheidet über Verkaufspreis, Finanzierung, Erbschaftsregelung oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Eine professionelle Bewertung schützt vor finanziellen Nachteilen. In kleineren Orten wie Kaltenkirchen fehlen oft Vergleichsdaten – falsche Einschätzungen sind häufig.
Typische Anlässe für ein Verkehrswertgutachten:

  • Immobilienverkauf oder Kaufentscheidung
  • Erbschaft & Nachlassregelung
  • Scheidung & Vermögensaufteilung
  • Finanzierung & Beleihungswert
  • Streitigkeiten mit Behörden oder Versicherungen
  • Vermögensübersicht & steuerliche Zwecke

Ich ermittle den Wert vor Ort anhand von Zustand, Lage, Bauqualität, Ausstattung und Marktanalyse – vollständig dokumentiert und rechtssicher.

Leistungen beim Verkehrswertgutachten in Kaltenkirchen

  • Besichtigung und Bewertung der Immobilie
  • Analyse von Zustand, Bauqualität und Modernisierung
  • Marktwertberechnung nach anerkannten Verfahren
  • Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren
  • Dokumentation mit Fotos, Daten und Bewertung
  • Rechtssicheres Verkehrswertgutachten

Ein professionelles Verkehrswertgutachten sorgt dafür, dass Sie in Kaltenkirchen den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie kennen – sicher, unabhängig und nachvollziehbar.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Kaltenkirchen. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Kaltenkirchen ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Kaltenkirchen sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Kaltenkirchen anbieten.

 


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen

Dieses Haus in Kaltenkirchen konnte mangelfrei an die Bauherren übergeben werden. Insgesamt führte ich, als unabhängiger Baubegleiter, bzw. von den Bauherren beauftragter Baugutachter lediglich 6 Ortstermine, einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme, durch. Ich war zur Unterstützung der Bauherren für diese jedoch immer erreichbar. Fehlerhafte Bauausführungen habe ich direkt beim vom Bauträger gestellten Bauleiter gerügt, der, das ist lobend anzuerkennen, diese dann auch stets schnell und fachgerecht korrigieren ließ.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen

Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in Kaltenkirchen . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen

Ebenfalls ein Spätschaden, hier bei einem Haus in Kaltenkirchen . Als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren beauftragt, stellte ich fest, dass der Verursacher des Schadens der Garten- und Landschaftsbauer war. Dieser hatte sein Gewerk, erst lange nach der Bauabnahme bzw. Hausübergabe durch den vom Bauträger eingesetzten Bauleiter, ausgeführt.

Verkehrswertgutachten in Kaltenkirchen

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Kaltenkirchen hilft gern.

 

Kaltenkirchen

Über Kaltenkirchen findet man in der Wikipedia (Auszug)

Kaltenkirchen (plattdeutsch: Koldenkarken) ist eine Stadt im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Am Stadtrand liegen die Ortsteile Moorkaten und Heidkaten. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Kaltenkirchen, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen oder auf https://www.kaltenkirchen.de/

Ihr Ansprechpartner in Kaltenkirchen



Carsten Heidrich

Bausachverständiger Heidrich

Grubeleck 9
24628 Hartenholm

04195-9900890

heidrich@bausachverstaendiger.cc
https://bauexperte-sh.de