Ihr Ansprechpartner in Garmisch-Partenkirchen

Bausachverständiger Müller

Hans-Jürgen Müller

Alte Landstr.25
85521 Ottobrunn

089-95807610

hjmueller@bauexperte.com
bauexperte-mueller.com




Baubegleitung Garmisch-Partenkirchen

Unsere Seite zum Thema Baubegleitung in Garmisch-Partenkirchen wird gerade überarbeitet. Die KfW fördert in vielen Fällen die Baubegleitung durch anerkannte Sachverständige und übernimmt in vielen Fällen 50% der Kosten. Während wir selbst noch an der Seite zum Thema Baubegleitung in Garmisch-Partenkirchen bauen, stehen Ihnen unsere Bausachverständigen rechts jederzeit zum Thema Baubegleitung zur Verfügung, rufen Sie einfach an, wenn Sie einen Baugutachter zur Baubegleitung suchen.

Baubegleitende Qualitätssicherung beim Neubau

Die baubegleitende Qualitätssicherung beim Bau eines Hauses sollte selbstverständlich sein.
Kaum ein Bauherr ist in der Lage allein gegen den Bauträger zu bestehen. Der Bauträger plant das Haus so, dass er es möglichst wirtschaftlich bauen kann, da spricht gar nichts dagegen. Wirtschaftlichkeit ist auch beim Bauen sehr wichtig, die Baupreise sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ja schon hoch genug.

Man sollte es dem Bauträger aber nicht überlassen, sich selbst zu überwachen! Die externe Baubegleitung durch Bausachverständige ist daher für private Bauherren ausgesprochen wichtig, damit der Bauträger in seinem Streben nach "billig" nicht zu Lasten des Bauherren übertreibt. Hier steht zur Wahrung der Qualitätsanspruchs an die Bauleistung ein Bausachverständiger in Garmisch-Partenkirchen an der Seite des Bauherren.

Die Baubegleitung durch Bausachverständige umfasst folgende Punkte

  1. Bauvertragsprüfung
  2. Baupreisüberwachung
  3. laufende Qualitätskontrollen
  4. Zwischenabnahmen
  5. Gebrauchsabnahme
  6. Kontrolle der Abrechnung
  7. Kontrolle der Bauqualität vor Gewährleistungsende und Durchsetzung der Garantieansprüche

Die KfW fördert die Baubegleitung in Garmisch-Partenkirchen

Sofern Sie ein Haus in Garmisch-Partenkirchen bauen, das im KfW Effizenzhausprogramm gefördert wird, übernimmt die KfW bis 50% der Kosten, welche durch die baubegleitende Qualitätssicherung nach Programm 430 entstehen. Für die baubegleitende Qualitätssicherung stellt die KfW aber hohe Anforderungen an das Personal, welches die Baubegleitung bei Ihrem Haus durchführt. Nur wer als Bausachverständiger bei der Baugleitung den hohen Ansprüchen der KfW gerecht wird, kann eine KfW geförderte baubegleitende Qualitätssicherung durchführen.

 

Baubegleitung in Garmisch-Partenkirchen

Baubegleitung in Garmisch-Partenkirchen suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um Baubegleitung. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen mit baubegleitender Qualitätssicherung [QS] in Garmisch-Partenkirchen. Sehen Sie oben, wer für Sie in Garmisch-Partenkirchen tätig wird.


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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Garmisch-Partenkirchen hilft gern.

 

 

Garmisch-Partenkirchen

 

Über Garmisch-Partenkirchen findet man in der Wikipedia (Auszug)

Garmisch-Partenkirchen ist ein Markt und zugleich Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sowie Zentrum des Werdenfelser Landes. Obwohl Garmisch-Partenkirchen etwa 26.000 Einwohner hat, ist es keine Stadt, sondern eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen oder auf https://www.gapa.de/

 

 

 

Raumluftmessung in Garmisch-Partenkirchen


Hier wurde der Baugutachter benötigt um ein Raumluftgutachten in Garmisch-Partenkirchen zu erstellen. 

Oftmals verlangen die Banken aus Garmisch-Partenkirchen ein solches Gutachten bevor die Finanzierung zugesichert werden kann.

Gemessen werden Schadstoffe wie Formaldehyd, PCP, Lindan, Permethrin, Cloranisole u.s.w.

Natürlich kann auch Schimmel oder Asbest in der Raumluft nachgewiesen werden! Auch im weiteren Umkreis von Garmisch-Partenkirchen bin ich natürlich gerne tätig.

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Bausachverständiger beim Hausbau in Garmisch-Partenkirchen


Bausachverständiger beim Hausbau in Garmisch-Partenkirchen

Zu diesem Bauvorhaben in Garmisch-Partenkirchen wurde ich erst nach der Bau-Abnahme als unabhängiger Baugutachter gerufen. Die Außenwände im Schlafzimmer waren nass. Der fertige Wandanschluss sah mangelfrei aus, konnte es aber nicht sein. Tatsächlich war hier Pfusch am Bau lediglich schön verpackt. Der Bauleiter wusste von nichts. Eine Beauftragung des Bausachverständigen mit der Fremdüberwachung in Form der qualitätssichernden Baubegleitung hätte auch hier viel Ärger erspart. Ich stehe Ihnen in Garmisch-Partenkirchen als Bausachverständiger gern zur Seite um Pfusch am Bau keine Chance zu geben. Am liebsten habe ich natürlich ich komme schon zur Prüfung Ihrer Bauverträge für den Hausbau nach Garmisch-Partenkirchen und begleite Ihren Hausbau über die Bauabnahme hinaus und prüfe auch später noch vor Gewährleistungsablauf ob es reklamationswürdige Mängel an Ihrem Haus gibt. Dieses Produkt heißt baubegleitende Qualitätssicherung oder baubegleitende Qualitätsüberwachung welche ich in Garmisch-Partenkirchen zu festen Kostensätzen anbiete.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Garmisch-Partenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Garmisch-Partenkirchen

Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in Garmisch-Partenkirchen . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.

Bauabnahme eines Einfamilienhauses in Garmisch-Partenkirchen


Bauabnahme eines Einfamilienhauses in Garmisch-Partenkirchen

Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.

Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.

Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.

Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.

Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.

Deutschlandkarte als Übersicht aller Gutachter von bauexperte.com