Ihr Ansprechpartner in Fredersdorf-Vogelsdorf

Bausachverständiger Roloff

Jürgen Roloff

Ritterfelddamm 163a
14089 Berlin

030-36803455

roloff@bauexperte.com
berliner-bauexperte.de




Verkehrswertgutachten Fredersdorf-Vogelsdorf

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Fredersdorf-Vogelsdorf wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Fredersdorf-Vogelsdorf.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Fredersdorf-Vogelsdorf. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Fredersdorf-Vogelsdorf ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Fredersdorf-Vogelsdorf sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Fredersdorf-Vogelsdorf anbieten.

 

Baubegleitende Qualitätssicherung in Fredersdorf-Vogelsdorf


Baubegleitende Qualitätssicherung in Fredersdorf-Vogelsdorf

Zu diesem Bauvorhaben in Fredersdorf-Vogelsdorf wurde ich als unabhängiger Bausachverständiger, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, von den Bauherren mit der unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Die Bauabnahme oder Hausübergabe konnte so durchgeführt werden, ohne dass hierbei durch den vom Bauträger beauftragten Bauleiter noch Mängel notiert werden mussten.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Fredersdorf-Vogelsdorf


Baubegleitende Qualitätssicherung in Fredersdorf-Vogelsdorf

Kleine Ursache, große Wirkung: Bei diesem Bauvorhaben in Fredersdorf-Vogelsdorf ist die Dämmung nicht überlappend ausgeführt. Pfusch am Bau, den der Handwerker sicher gesehen hat. Der Bauleiter war nicht vor Ort. Ich war als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Der Mangel wurde, nach meiner Mangelanzeige bei der Bauleitung, umgehend abgestellt. Kurz darauf wurde der Bereich mit Profilhölzern verschlossen. Versteckte Mängel wie dieser führen immer wieder zu erheblichen Schäden und, in Verbindung mit Schimmel, zu erheblichen gesundheitlichen Problemen.

Mitwirkung bei der Abnahme eines Neubauappartements



Mitwirkung bei der Abnahme eines Neubauappartements

Der Erwerber beauftragte mich mit der Teilnahme zur Abnahmebegehung bzw. bei der Mitwirkung zur Bauabnahme des Sondereigentums. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt später, da die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind.

Im Sondereigentum wurden lediglich geringfügige Oberflächenmängel festgestellt und protokolliert. Es bestehen einige leichte Kratzer im Parkettboden. Diese sind mit einfachen Mitteln zu beseitigen.

Wesentliche Mängel liegen im Sondereigentum nicht vor. Daher wurde das Sondereigentum abgenommen. Die Übergabe und Bezugsfertigkeit des Appartements verzögert sich aufgrund verspäteter Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums.

Verkehrswertgutachten in Fredersdorf-Vogelsdorf

Verkehrswertgutachten in Fredersdorf-Vogelsdorf suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um Verkehrswertgutachten. Unsere Immobiliengutachter sind überregional tätig und helfen Ihnen mit Verkehrswertgutachten in Fredersdorf-Vogelsdorf. Sehen Sie oben, wer für Sie in Fredersdorf-Vogelsdorf tätig wird.

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Fredersdorf-Vogelsdorf hilft gern.

 

Fredersdorf-Vogelsdorf

Über Fredersdorf-Vogelsdorf findet man in der Wikipedia (Auszug)

Fredersdorf-Vogelsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Sie entstand 1993 aus den vormals selbständigen Gemeinden Fredersdorf und Vogelsdorf. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Fredersdorf-Vogelsdorf, Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf oder auf https://www.fredersdorf-vogelsdorf.de/
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