Wasserschaden in Ebersbach-Neugersdorf

Im Falle eines Wasserschadens ist schnelle Hilfe von Nöten, um Folgeschäden durch Schimmel und anderen mikrobiellen Befall gering zu halten und die Immobilie schnellstmöglich wieder in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.

Wer selbst schon einmal einen Wasserschaden hatte, weiß, wie langsam die Mühlen von Versicherung, Trocknungsfirmen und Sanierern oftmals mahlen. Wenn jede Stunde zählt, ist guter Rat teuer und die Geschädigten fühlen sich leicht im Stich gelassen.

Eine Beratung durch einen Bausachverständigen behebt zwar nicht sofort Ihren Schaden, hilft jedoch geordnet die nächsten Schritte zur Schadensbegrenzung und -beseitigung anzugehen. Zudem können in einem Gutachten Zustände dokumentiert und Beweise gesichert werden, damit Sie etwas in der Hand haben, falls es später zum Streitfall um die Ursachen und die Übernahme der Kosten kommt.

 

Zum Thema Wasserschaden in Ebersbach-Neugersdorf stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Wasserschaden zu Verfügung, rufen Sie einfach an.

 

 


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Ebersbach-Neugersdorf


Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Ebersbach-Neugersdorf

Bei diesem Einfamilienhaus in Ebersbach-Neugersdorf habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..

Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in Ebersbach-Neugersdorf hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in Ebersbach-Neugersdorf zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in Ebersbach-Neugersdorf ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in Ebersbach-Neugersdorf.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Ebersbach-Neugersdorf


Baubegleitende Qualitätssicherung in Ebersbach-Neugersdorf

Dieser Rohbau in Ebersbach-Neugersdorf wurde von mir als unabhängiger Bau-Sachverständiger begleitet. Die Bauausführung ist vorbildlich. Die Aussage der Handwerker, also hier der Maurer, dass sie die Mauerwerkkronen sonst nie gedeckelt haben, stimmt den Bau-Gutachter jedoch nachdenklich. Der Bauleiter versprach aber dies künftig zu beachten. Ist ja auch so vorgeschrieben, erklärt der Bausachverständige.

Wasserschaden in Ebersbach-Neugersdorf

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Ebersbach-Neugersdorf hilft gern.

Ebersbach-Neugersdorf

Über Ebersbach-Neugersdorf findet man in der Wikipedia (Auszug)

Ebersbach-Neugersdorf ist eine Kleinstadt in Sachsen, die zum 1. Januar 2011 aus der Fusion der benachbarten Städte Ebersbach/Sa. und Neugersdorf entstand. Ein Zusammenschluss der beiden Gemeinden, die 1306 erstmals urkundlich erwähnt und jeweils 1925 und 1924 das Stadtrecht erhielten, war bereits 1925 angestrebt, jedoch nicht verwirklicht worden. Die im Lausitzer Bergland in der südlichen Oberlausitz an der Grenze zur Tschechischen Republik gelegene Stadt ist mit rund 13.000 Einwohnern nach Görlitz, Zittau, Weißwasser und Löbau die fünftgrößte Stadt im Landkreis Görlitz. Im 20,42 Quadratkilometer großen Gemeindegebiet liegen zwei der drei Spreequellen, die der Stadt den Beinamen Spreequellstadt einbrachten noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Ebersbach-Neugersdorf, Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf oder auf https://www.ebersbach-neugersdorf.de/

Ihr Ansprechpartner in Ebersbach-Neugersdorf



Andreas Sauer

Bausachverständiger Sauer

Bismarckstraße 31
02826 Görlitz

03581-8788345

sauer@bauexperte.com
https://bauexperte-sauer.de