Ihr Ansprechpartner in Bobenheim-Roxheim

Bausachverständiger Müller

Thomas Müller

Phillipp-Reis-Straße 1
55129 Mainz

06131-238000

mueller@bausachverstaendiger.cc
bauexperte-mainz.de




Verkehrswertgutachten Bobenheim-Roxheim

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Bobenheim-Roxheim wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Bobenheim-Roxheim.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Bobenheim-Roxheim. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Bobenheim-Roxheim ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Bobenheim-Roxheim sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Bobenheim-Roxheim anbieten.

 

Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Bobenheim-Roxheim


Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Bobenheim-Roxheim

Bei diesem Einfamilienhaus in Bobenheim-Roxheim habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..

Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in Bobenheim-Roxheim hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in Bobenheim-Roxheim zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in Bobenheim-Roxheim ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in Bobenheim-Roxheim.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Bobenheim-Roxheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Bobenheim-Roxheim

Bei diesem Einfamilienhaus in Bobenheim-Roxheim war ich von Baubeginn bis einschließlich Bau-Abnahme, bzw. Hausübergabe zur Fremdüberwachung und Kontrolle der Bauleitung, als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Nach angemessener Bauzeit konnte der Bauleiter den glücklichen Bauherren nach mangelfreier Bauabnahme ihr Eigenheim übergeben. Eine Hilfe privater Bauherren, die sich mehr als bezahlt gemacht hat.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Bobenheim-Roxheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Bobenheim-Roxheim

Auch dieses Einfamilienhaus in Bobenheim-Roxheim erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Verkehrswertgutachten in Bobenheim-Roxheim

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Bobenheim-Roxheim hilft gern.

 

Bobenheim-Roxheim

Über Bobenheim-Roxheim findet man in der Wikipedia (Auszug)

Im Rahmen der rheinland-pfälzischen Funktional- und Gebietsreform wurden die beiden bis dahin eigenständigen Gemeinden „Bobenheim am Rhein“ (damals 3.970 Einwohner) und „Roxheim/Pfalz“ (4.971 Einwohner) am 7. Juni 1969 aufgelöst und aus ihnen die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim neu gebildet ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Bobenheim-Roxheim, Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim oder auf https://www.bobenheim-roxheim.de/
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