Ihr Ansprechpartner in Neuenkirchen

Bausachverständiger König

Dipl.- Ing. Patrick H. König

c/o R³Immobilienverwaltung e. K
Steinfurter Str. 138
48431 Rheine

0157-55295484

koenig@bauexperte.com
bauexperte-koenig.de




Neuenkirchen Bauvertrag prüfen

Unsere Seite zum Thema Bauvertrag in Neuenkirchen sowie Bauvertragsprüfung durch Sachverständige wird mal wieder neu ausgerichtet. Gern stehen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner rechts jederzeit zum Thema Bauvertragsprüfung zur Verfügung, rufen Sie einfach an.

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag den Sie mit Ihrem Bauträger abschließen entscheidet darüber, ob Sie Ihr Haus in einer bestimmten , oder in irgend einer Qualität erhalten. Ein Bausachverständiger sollte schon vorm Beginn Ihres Bauvorhabens konsultiert werden, um Ihnen schon beim Bauvertrag zu helfen.

Bauverträge sind durch geschulte Juristen oft so ausgearbeitet, das alle Nachteile beim Bauherren, alle Vorteile beim Bauträger liegen.

Haarsträubende Beispiele aus Bauverträgen

Einige Beispiele aus gängigen Bauverträgen, welche wir zu prüfen hatten.

Die Wände des Erdgeschoss bestehen aus Mauerwerk nach DIN 1045 gemäß Standsicherheitsnachweis und sind auf der Außenseite mit Wärmedämmputz und innenseitig mit einem geeigneten Innenputzsystem verputzt.

Hier weiß der Kunde überhaupt nicht was für Wände er bekommt. Porenbeton ist ebenso möglich wie Kalksandsteine oder Hochlochziegel. Keine Ahnung ob nur geklebt oder gemauert wird. Auch welche bauphysikalischen Eigenschaften das Haus nachher hat ist nicht vorhersehbar. Der Bauträger nutzt das, was er besonders billig schießen kann.

Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einbau einer Lüftungsanlage und erklärt die Mindestluftwechselzahl nach DIN 1949-6 von 0,5/h durch Fensterfüftung sicher regelmäßig zu erreichen.

 

Prima, Der Bauherr darf das Haus maximal 2 Std. zur Arbeit verlassen und stellt sich nachts regelmäßig den Wecker. Es muss alle zwei Stunden mittels Stoßlüftung gelüftet werden. Wenn er nicht nachweisen kann, alle zwei Stunden gelüftet zu haben, geht Schimmelpilz zu seinen Lasten. Hoffentlich macht es dem Bauherren nichts aus, darüber auch Protokoll zu führen.

 

Zur Entlastung des Bauherren von seiner Verantwortung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bis zur Bauabnahme das Hausrecht in seinem Namen auszuüben.

Prima, so hält man sich Vertreter des Bauherren vom Leib, der Bauträger kann jeden, der Ihn beaufsichtigen will von der Baustelle verweisen. Es reicht ja, wenn der Kunde nachher das fertige Haus besichtigen kann.

 

Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenkirchen

Bei diesem Einfamilienhaus in Neuenkirchen war ich als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren mit der Überprüfung des bereits weitgehend fertiggestellten Hauses beauftragt. Kurz darauf sollte die Bauabnahme, bzw. die Hausübergabe stattfinden. Bei der Montage dieser Bauelemente wurde so viel falsch gemacht, dass sich der Bausachverständige fragt, ob eine Bauleitung stattgefunden hat. Eine frühere Fremdüberwachung, bzw. Baubegleitung, auch zur Kontrolle der Bauleitung, wäre sehr sinnvoll gewesen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenkirchen

Auch dieses Einfamilienhaus in Neuenkirchen erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Neuenkirchen

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in Neuenkirchen ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

Bauvertrag in Neuenkirchen

Bauvertrag prüfen in Neuenkirchen suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um das Prüfen von Bauverträgen. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen beim prüfen von einem Bauvertrag in Neuenkirchen. Sehen Sie oben, wer für Sie in Neuenkirchen als Fachkundiger tätig wird.


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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Neuenkirchen hilft gern.

Neuenkirchen

 

Über Neuenkirchen findet man in der Wikipedia (Auszug)

Neuenkirchen liegt am nordwestlichen Rand von Nordrhein-Westfalen und grenzt an Niedersachsen. Ein westlicher Ausläufer des Teutoburger Waldes, der Thieberg, durchzieht in Westostrichtung als abgerundeter Höhenrücken den nördlichen Ortsteil. Hier, am so genannten Neuenkirchener Berg befindet sich mit 84 m über NN auch die höchste Erhebung der Gemeinde. Von Süd bis Nord prägt der Münsterländer Kiessandzug ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Neuenkirchen, Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen oder auf https://www.neuenkirchen.de/
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