Gengenbach Bauvertrag prüfen

Unsere Seite zum Thema Bauvertrag in Gengenbach sowie Bauvertragsprüfung durch Sachverständige wird mal wieder neu ausgerichtet. Gern stehen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner rechts jederzeit zum Thema Bauvertragsprüfung zur Verfügung, rufen Sie einfach an.

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag den Sie mit Ihrem Bauträger abschließen entscheidet darüber, ob Sie Ihr Haus in einer bestimmten , oder in irgend einer Qualität erhalten. Ein Bausachverständiger sollte schon vorm Beginn Ihres Bauvorhabens konsultiert werden, um Ihnen schon beim Bauvertrag zu helfen.

Bauverträge sind durch geschulte Juristen oft so ausgearbeitet, das alle Nachteile beim Bauherren, alle Vorteile beim Bauträger liegen.

Haarsträubende Beispiele aus Bauverträgen

Einige Beispiele aus gängigen Bauverträgen, welche wir zu prüfen hatten.

Die Wände des Erdgeschoss bestehen aus Mauerwerk nach DIN 1045 gemäß Standsicherheitsnachweis und sind auf der Außenseite mit Wärmedämmputz und innenseitig mit einem geeigneten Innenputzsystem verputzt.

Hier weiß der Kunde überhaupt nicht was für Wände er bekommt. Porenbeton ist ebenso möglich wie Kalksandsteine oder Hochlochziegel. Keine Ahnung ob nur geklebt oder gemauert wird. Auch welche bauphysikalischen Eigenschaften das Haus nachher hat ist nicht vorhersehbar. Der Bauträger nutzt das, was er besonders billig schießen kann.

Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einbau einer Lüftungsanlage und erklärt die Mindestluftwechselzahl nach DIN 1949-6 von 0,5/h durch Fensterfüftung sicher regelmäßig zu erreichen.

 

Prima, Der Bauherr darf das Haus maximal 2 Std. zur Arbeit verlassen und stellt sich nachts regelmäßig den Wecker. Es muss alle zwei Stunden mittels Stoßlüftung gelüftet werden. Wenn er nicht nachweisen kann, alle zwei Stunden gelüftet zu haben, geht Schimmelpilz zu seinen Lasten. Hoffentlich macht es dem Bauherren nichts aus, darüber auch Protokoll zu führen.

 

Zur Entlastung des Bauherren von seiner Verantwortung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bis zur Bauabnahme das Hausrecht in seinem Namen auszuüben.

Prima, so hält man sich Vertreter des Bauherren vom Leib, der Bauträger kann jeden, der Ihn beaufsichtigen will von der Baustelle verweisen. Es reicht ja, wenn der Kunde nachher das fertige Haus besichtigen kann.

 

Baubegleitende Qualitätssicherung in Gengenbach


Baubegleitende Qualitätssicherung in Gengenbach

Auch dieses Einfamilienhaus in Gengenbach erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Gengenbach


Baubegleitende Qualitätssicherung in Gengenbach

Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme in Gengenbach . Ich hatte als Bausachverständiger im Rahmen der unabhängigen Bauüberwachung in der Bauphase mehrere Punkte gerügt, die der Architekt und Bauleiter darauf hin, jedoch alle zu meiner vollen Zufriedenheit, korrigieren ließ. Am Ende freuten sie die Bauherren über eine pünktliche und vor allem mangelfreie Hausübergabe.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Gengenbach


Baubegleitende Qualitätssicherung in Gengenbach

Bei diesem Einfamilienhausbau in Gengenbach war ich als Bausachverständiger mit der unabhängigen Baubegleitung bzw. Bauüberwachung und der Begleitung zur Bauabnahme bzw. Hausübergabe beauftragt. Der vom Bauträger eingesetzte Bauleiter gab mir Recht, als ich ihm gegenüber den Einbau des Rollladen-Systems rügte. Am Ende war alles vorbildlich und natürlich mangelfrei.

Bauvertrag in Gengenbach

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Gengenbach hilft gern.

Gengenbach

 

Über Gengenbach findet man in der Wikipedia (Auszug)

Zur Stadt Gengenbach gehören die ehemals selbstständigen Gemeinden Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach, diese bilden Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen Vorsitzender. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Gengenbach, Hauptstraße 17, 77723 Gengenbach oder auf https://www.stadt-gengenbach.de/

Ihr Ansprechpartner in Gengenbach



Marc Reitz

Bausachverständiger Reitz

Neuwiesenstraße 80
75015 Bretten

07252-5611608

reitz@bauexperte.com
https://bauexperte-reitz.de