Ihr Ansprechpartner in Ahaus

Bausachverständiger König

Dipl.- Ing. Patrick H. König

c/o R³Immobilienverwaltung e. K
Steinfurter Str. 138
48431 Rheine

0157-55295484

koenig@bauexperte.com
bauexperte-koenig.de




Verkehrswertgutachten Ahaus

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Ahaus wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Ahaus.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Ahaus. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Ahaus ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Ahaus sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Ahaus anbieten.

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Als Bausachverständiger in Ahaus



Als Bausachverständiger in Ahaus

Hier war ich als Bausachverständiger zur Beruhigung des Mieters gerufen worden.

Zwischen Vermieter und Mieter herrschte Streit über die Ursachen von Schimmelpilz.

Hier bin ich schlicht eingetreten und habe gesagt, es ist nicht die Schuldfrage, die interessant ist, sondern die Ursache muss beseitigt werden.

Hinter der Spüle wird die Wand kälter als die Scheiben der Fenster, deshalb muss die Luftfeuchtigkeit gesenkt werde.

Eine Lüftungsanlage habe ich empfohlen. Damit es nicht so teuer wird habe ich ihm den Tipp gegeben sich mal auf www.bayernluft.de umzusehen.

Ein Bausachverständiger nach Ahaus zu holen ist garantiert günstiger und zielführender als ein Gerichtsprozess.

Als Bausachverständiger komme ich auch gern für Sie nach Ahaus .

Baubegleitende Qualitätssicherung in Ahaus


Baubegleitende Qualitätssicherung in Ahaus

Durch die Durchführung einer Winddichtigkeitsprüfung (BlowerDoor-Test) überprüft der Bausachverständige im Rahmen der Bau-Fremdüberwachung, wie bei diesem Bauvorhaben in Ahaus , die Winddichtigkeit des Gebäudes. Pfusch am Bau und Schimmel haben keine Chance.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Ahaus


Baubegleitende Qualitätssicherung in Ahaus

Bei diesem Haus in Ahaus waren nach der Montage der Rollläden Nacharbeiten erforderlich. Als unabhängiger Sachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt, kann ich solche Mängel erkennen und vom Bauleiter die Nachbesserung einfordern.

Verkehrswertgutachten in Ahaus

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Ahaus hilft gern.

 

Ahaus

Über Ahaus findet man in der Wikipedia (Auszug)

Im Zuge der kommunalen Neugliederung wurden das Amt Wüllen (bestehend aus den Gemeinden Wüllen und Ammeln) am 1. Juli 1969 aufgelöst und Wüllen und Ammeln in die Stadt Ahaus eingegliedert.[3] Am 1. Januar 1975 wurden dann, ausgelöst durch das Münster/Hamm-Gesetz, die Gemeinden Alstätte, Ottenstein und Wessum (Gemeinden des Amtes Wessum) eingegliedert.[4] Die Stadt verlor den Kreissitz an Borken. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus oder auf https://www.ahaus.de/
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