Ihr Ansprechpartner in Ubstadt-Weiher

Bausachverständiger Reitz

Marc Reitz

Neuwiesenstraße 80
75015 Bretten

07252-5611608

reitz@bauexperte.com
bauexperte-reitz.de




Verkehrswertgutachten Ubstadt-Weiher

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Ubstadt-Weiher wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Ubstadt-Weiher.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Ubstadt-Weiher. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Ubstadt-Weiher ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Ubstadt-Weiher sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Ubstadt-Weiher anbieten.

 

Als Bausachverständiger in Ubstadt-Weiher



Als Bausachverständiger in Ubstadt-Weiher

Hier war ich als Bausachverständiger zur Beruhigung des Mieters gerufen worden.

Zwischen Vermieter und Mieter herrschte Streit über die Ursachen von Schimmelpilz.

Hier bin ich schlicht eingetreten und habe gesagt, es ist nicht die Schuldfrage, die interessant ist, sondern die Ursache muss beseitigt werden.

Hinter der Spüle wird die Wand kälter als die Scheiben der Fenster, deshalb muss die Luftfeuchtigkeit gesenkt werde.

Eine Lüftungsanlage habe ich empfohlen. Damit es nicht so teuer wird habe ich ihm den Tipp gegeben sich mal auf www.bayernluft.de umzusehen.

Ein Bausachverständiger nach Ubstadt-Weiher zu holen ist garantiert günstiger und zielführender als ein Gerichtsprozess.

Als Bausachverständiger komme ich auch gern für Sie nach Ubstadt-Weiher .

Baubegleitende Qualitätssicherung in Ubstadt-Weiher


Baubegleitende Qualitätssicherung in Ubstadt-Weiher

Bei diesem Einfamilienhaus in Ubstadt-Weiher war ich als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren mit der Überprüfung des bereits weitgehend fertiggestellten Hauses beauftragt. Kurz darauf sollte die Bauabnahme, bzw. die Hausübergabe stattfinden. Bei der Montage dieser Bauelemente wurde so viel falsch gemacht, dass sich der Bausachverständige fragt, ob eine Bauleitung stattgefunden hat. Eine frühere Fremdüberwachung, bzw. Baubegleitung, auch zur Kontrolle der Bauleitung, wäre sehr sinnvoll gewesen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Ubstadt-Weiher


Baubegleitende Qualitätssicherung in Ubstadt-Weiher

Pfusch am Bau mit ernsten Folgen: Kein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden war bei diesem Bauvorhaben in Ubstadt-Weiher mit der unabhängigen Baubegleitung zur Fremdkontrolle der Bauleitung des Bauträgers beauftragt. Wenn Handwerker auf der Baustelle nicht ausreichend kontrolliert werden sind solche Spätschäden oft vorprogrammiert.

Verkehrswertgutachten in Ubstadt-Weiher

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Ubstadt-Weiher hilft gern.

 

Ubstadt-Weiher

Über Ubstadt-Weiher findet man in der Wikipedia (Auszug)

Ubstadt-Weiher liegt an der Grenze zwischen Rheinebene und Kraichgau im Norden des Landkreises Karlsruhe. Durch das Gemeindegebiet fließt der Kraichbach (auch „die Kraich“ der hier den Katzbach aufnimmt. Auf Stettfelder Gemarkung kurz nach der Katzbacheinmündung wird ein Kanal namens Kriegbach vom Kraichbach abgeschlagen. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Straße 1–3, 76698 Ubstadt-Weiher oder auf https://www.ubstadt-weiher.de/
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