Ihr Ansprechpartner in St. Leon-Rot

Bausachverständiger Reitz

Marc Reitz

Neuwiesenstraße 80
75015 Bretten

07252-5611608

reitz@bauexperte.com
bauexperte-reitz.de




Baubegleitung St. Leon-Rot

Unsere Seite zum Thema Baubegleitung in St. Leon-Rot wird gerade überarbeitet. Die KfW fördert in vielen Fällen die Baubegleitung durch anerkannte Sachverständige und übernimmt in vielen Fällen 50% der Kosten. Während wir selbst noch an der Seite zum Thema Baubegleitung in St. Leon-Rot bauen, stehen Ihnen unsere Bausachverständigen rechts jederzeit zum Thema Baubegleitung zur Verfügung, rufen Sie einfach an, wenn Sie einen Baugutachter zur Baubegleitung suchen.

Baubegleitende Qualitätssicherung beim Neubau

Die baubegleitende Qualitätssicherung beim Bau eines Hauses sollte selbstverständlich sein.
Kaum ein Bauherr ist in der Lage allein gegen den Bauträger zu bestehen. Der Bauträger plant das Haus so, dass er es möglichst wirtschaftlich bauen kann, da spricht gar nichts dagegen. Wirtschaftlichkeit ist auch beim Bauen sehr wichtig, die Baupreise sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ja schon hoch genug.

Man sollte es dem Bauträger aber nicht überlassen, sich selbst zu überwachen! Die externe Baubegleitung durch Bausachverständige ist daher für private Bauherren ausgesprochen wichtig, damit der Bauträger in seinem Streben nach "billig" nicht zu Lasten des Bauherren übertreibt. Hier steht zur Wahrung der Qualitätsanspruchs an die Bauleistung ein Bausachverständiger in St. Leon-Rot an der Seite des Bauherren.

Die Baubegleitung durch Bausachverständige umfasst folgende Punkte

  1. Bauvertragsprüfung
  2. Baupreisüberwachung
  3. laufende Qualitätskontrollen
  4. Zwischenabnahmen
  5. Gebrauchsabnahme
  6. Kontrolle der Abrechnung
  7. Kontrolle der Bauqualität vor Gewährleistungsende und Durchsetzung der Garantieansprüche

Die KfW fördert die Baubegleitung in St. Leon-Rot

Sofern Sie ein Haus in St. Leon-Rot bauen, das im KfW Effizenzhausprogramm gefördert wird, übernimmt die KfW bis 50% der Kosten, welche durch die baubegleitende Qualitätssicherung nach Programm 430 entstehen. Für die baubegleitende Qualitätssicherung stellt die KfW aber hohe Anforderungen an das Personal, welches die Baubegleitung bei Ihrem Haus durchführt. Nur wer als Bausachverständiger bei der Baugleitung den hohen Ansprüchen der KfW gerecht wird, kann eine KfW geförderte baubegleitende Qualitätssicherung durchführen.

 

Baubegleitung in St. Leon-Rot

Baubegleitung in St. Leon-Rot suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um Baubegleitung. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen mit baubegleitender Qualitätssicherung [QS] in St. Leon-Rot. Sehen Sie oben, wer für Sie in St. Leon-Rot tätig wird.


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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in St. Leon-Rot hilft gern.

 

 

St. Leon-Rot

 

Über St. Leon-Rot findet man in der Wikipedia (Auszug)

noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von St. Leon-Rot, oder auf

 

 

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Pfusch am Bau bei einem Hausbau in St. Leon-Rot


Pfusch am Bau bei einem Hausbau in St. Leon-Rot

Bei diesem Einfamilienhaus in St. Leon-Rot habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..

Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in St. Leon-Rot hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in St. Leon-Rot zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in St. Leon-Rot ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in St. Leon-Rot.

Baubegleitende Qualitätssicherung in St. Leon-Rot


Baubegleitende Qualitätssicherung in St. Leon-Rot

Pfusch am Bau mit ernsten Folgen: Kein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden war bei diesem Bauvorhaben in St. Leon-Rot mit der unabhängigen Baubegleitung zur Fremdkontrolle der Bauleitung des Bauträgers beauftragt. Wenn Handwerker auf der Baustelle nicht ausreichend kontrolliert werden sind solche Spätschäden oft vorprogrammiert.

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