Verkehrswertgutachten Geislingen an der Steige

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Geislingen an der Steige wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Geislingen an der Steige.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Geislingen an der Steige. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Geislingen an der Steige ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Geislingen an der Steige sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Geislingen an der Steige anbieten.

 

Bausachverständiger beim Hausbau in Geislingen an der Steige


Bausachverständiger beim Hausbau in Geislingen an der Steige

Zu diesem Bauvorhaben in Geislingen an der Steige wurde ich erst nach der Bau-Abnahme als unabhängiger Baugutachter gerufen. Die Außenwände im Schlafzimmer waren nass. Der fertige Wandanschluss sah mangelfrei aus, konnte es aber nicht sein. Tatsächlich war hier Pfusch am Bau lediglich schön verpackt. Der Bauleiter wusste von nichts. Eine Beauftragung des Bausachverständigen mit der Fremdüberwachung in Form der qualitätssichernden Baubegleitung hätte auch hier viel Ärger erspart. Ich stehe Ihnen in Geislingen an der Steige als Bausachverständiger gern zur Seite um Pfusch am Bau keine Chance zu geben. Am liebsten habe ich natürlich ich komme schon zur Prüfung Ihrer Bauverträge für den Hausbau nach Geislingen an der Steige und begleite Ihren Hausbau über die Bauabnahme hinaus und prüfe auch später noch vor Gewährleistungsablauf ob es reklamationswürdige Mängel an Ihrem Haus gibt. Dieses Produkt heißt baubegleitende Qualitätssicherung oder baubegleitende Qualitätsüberwachung welche ich in Geislingen an der Steige zu festen Kostensätzen anbiete.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Geislingen an der Steige


Baubegleitende Qualitätssicherung in Geislingen an der Steige

Bei diesem Einfamilienhaus in Geislingen an der Steige war ich von Baubeginn bis einschließlich Bau-Abnahme, bzw. Hausübergabe zur Fremdüberwachung und Kontrolle der Bauleitung, als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Nach angemessener Bauzeit konnte der Bauleiter den glücklichen Bauherren nach mangelfreier Bauabnahme ihr Eigenheim übergeben. Eine Hilfe privater Bauherren, die sich mehr als bezahlt gemacht hat.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Geislingen an der Steige


Baubegleitende Qualitätssicherung in Geislingen an der Steige

Bei diesem Einfamilienhaus in Geislingen an der Steige war ich als unabhängiger Bau-Sachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung, von Baubeginn bis einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme beauftragt. Der Bauleiter musste bei der Bauabnahme keine Mängel dokumentieren. Die Bauherren, eine junge Familie aus Geislingen an der Steige , konnten planmäßig und vor allem stressfrei in ihr neues Zuhause einziehen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Geislingen an der Steige


Baubegleitende Qualitätssicherung in Geislingen an der Steige

Auch in Geislingen an der Steige habe ich, von den Bauherren mit der unabhängigen Baubegleitung beauftragt, diverse Male den Winddichtigkeitstest, BlowerDoor-Test durchgeführt wenn diese nicht der Architekt bereits angefordert hat. Schimmel und Pfusch am Bau bleiben chancenlos!

Verkehrswertgutachten in Geislingen an der Steige

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Geislingen an der Steige hilft gern.

 

Geislingen an der Steige

Über Geislingen an der Steige findet man in der Wikipedia (Auszug)

Geislingen an der Steige ist eine Stadt in Baden-Württemberg, im Südosten der Region Stuttgart etwa 15 km südöstlich von Göppingen bzw. 27 km nordwestlich von Ulm. Sie ist nach der Kreisstadt Göppingen die zweitgrößte Stadt des Landkreises Göppingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Geislingen an der Steige, Hauptstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige oder auf https://www.geislingen.de/

Ihr Ansprechpartner in Geislingen an der Steige



Marc Reitz

Bausachverständiger Reitz

Neuwiesenstraße 80
75015 Bretten

07252-5611608

reitz@bauexperte.com
https://bauexperte-reitz.de