Ihr Ansprechpartner in Freigericht

Bausachverständiger Kuntz

Lars Kuntz

Ottostrasse 4
63785 Obernburg a. Main

0171-5838 083

kuntz@bausachverstaendiger.cc
bauexperte-kuntz.de




Verkehrswertgutachten Freigericht

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Freigericht wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Freigericht.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Freigericht. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Freigericht ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Freigericht sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Freigericht anbieten.

 

Hauskaufberatung bei Freigericht


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Da die Kaufinteressenten aufgrund des hohen Kaufpreises  nur ein eng begrenztes Budget für eine Modernisierung einplanen konnten, klärte ich vor allem auf, welche Schimmelpilzgefahren entstehen, wenn man nicht vollumfänglich energetisch modernisiert. 

Wenn Sie ein Haus in Freigericht oder in der Nähe von Freigericht kaufen wollen, werde ich auch gern für Sie tätig und berate Sie unabhängig beim Hauskauf.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Freigericht


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Auch dieses Einfamilienhaus in Freigericht erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Freigericht


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Bei diesem Haus in Freigericht waren nach der Montage der Rollläden Nacharbeiten erforderlich. Als unabhängiger Sachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt, kann ich solche Mängel erkennen und vom Bauleiter die Nachbesserung einfordern.

Verkehrswertgutachten in Freigericht

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Freigericht

Über Freigericht findet man in der Wikipedia (Auszug)

Freigericht ist eine ländliche Gemeinde im hessischen Main-Kinzig-Kreis. Sie liegt unmittelbar an der bayerischen Grenze. Auf Grund der historischen Entstehung und Bedeutung des Gemeindenamens wird diese umgangssprachlich auch „Das Freigericht“ genannt. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht oder auf https://www.freigericht.de/
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