Ihr Ansprechpartner in Kaltenkirchen

Bausachverständiger Heidrich

Carsten Heidrich

Grubeleck 9
24628 Hartenholm

04195-9900890

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bauexperte-sh.de




Verkehrswertgutachten Kaltenkirchen

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Kaltenkirchen wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Kaltenkirchen.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Kaltenkirchen. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Kaltenkirchen ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Kaltenkirchen sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Kaltenkirchen anbieten.

 

Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen

Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in Kaltenkirchen gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen

Zu diesem Einfamilienhaus in Kaltenkirchen bin ich als unabhängiger Bau-Gutachter gerufen worden. Die Übergänge der verschiedenen Bauteile sind teilweise nicht fachgerecht hergestellt worden. Verantwortlich waren Bauunternehmer und Bauleiter.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in Kaltenkirchen ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Kaltenkirchen

Auch bei diesem Bauvorhaben in Kaltenkirchen wurde Pfusch am Bau produziert. Während der Bauphase war kein Bausachverständiger mit der unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Die Bauherren berichten, der vom Bauträger beauftragte Bauleiter wäre kaum vor Ort gewesen. Entsprechend lieferten die Handwerker ab. Ein Baubegleiter zur Kontrolle des Bauführers hätte u.a. bares Geld gespart.

Verkehrswertgutachten in Kaltenkirchen

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Kaltenkirchen hilft gern.

 

Kaltenkirchen

Über Kaltenkirchen findet man in der Wikipedia (Auszug)

Kaltenkirchen (plattdeutsch: Koldenkarken) ist eine Stadt im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Am Stadtrand liegen die Ortsteile Moorkaten und Heidkaten. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Kaltenkirchen, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen oder auf https://www.kaltenkirchen.de/
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