Ihr Ansprechpartner in Grafschaft

Bausachverständiger Potrikus

Jürgen Potrikus

Alleestr. 16 c
56410 Montabaur

0800-9991510

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bauexperte-montabaur.de




Verkehrswertgutachten Grafschaft

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Grafschaft wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Grafschaft.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Grafschaft. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Grafschaft ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Grafschaft sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Grafschaft anbieten.

 

Hauskaufberatung bei Grafschaft


Hauskaufberatung bei Grafschaft
 Dieses Haus in der Nähe von Grafschaft wollte mein Kunde kaufen. Deshalb wurde ich als Bausachverständiger gerufen, um die Bausubstanz zu prüfen und Ratschläge für die energetische Modernisierung zu geben. 

Da die Kaufinteressenten aufgrund des hohen Kaufpreises  nur ein eng begrenztes Budget für eine Modernisierung einplanen konnten, klärte ich vor allem auf, welche Schimmelpilzgefahren entstehen, wenn man nicht vollumfänglich energetisch modernisiert. 

Wenn Sie ein Haus in Grafschaft oder in der Nähe von Grafschaft kaufen wollen, werde ich auch gern für Sie tätig und berate Sie unabhängig beim Hauskauf.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Grafschaft


Baubegleitende Qualitätssicherung in Grafschaft

Hier hat war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der Fremdüberwachung der Bauleitung beauftragt. Als Gutachter zu diesem Einfamilienhaus in bestellt, habe ich als erheblichen Mangel, die völlig fehlerhafte Montage der Terrassentüren festgestellt. Der Bauleiter ließ den Mangel nach meiner Mangelanzeige fachgerecht beseitigen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Grafschaft


Baubegleitende Qualitätssicherung in Grafschaft

Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in Grafschaft . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.

Verkehrswertgutachten in Grafschaft

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Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Grafschaft hilft gern.

 

Grafschaft

Über Grafschaft findet man in der Wikipedia (Auszug)

Grafschaft ist eine verbandsfreie Gemeinde im Landkreis Ahrweiler im Norden von Rheinland-Pfalz, unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinde entstand 1974 nach der rheinland-pfälzischen Kommunalreform aus dem Großteil der ehemaligen Verbandsgemeinde Ringen. Sitz der Gemeinde ist die Ortschaft Ringen. Im regionalen Sprachgebrauch wird sie häufig „die Grafschaft“ genannt. Grafschaft ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft oder auf https://www.gemeinde-grafschaft.de/
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