Ihr Ansprechpartner in Finnentrop

Bausachverständiger Born

Michael Born

Waldweg 2
57489 Drolshagen

02761-9419934

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bauexperte-born.de




KfW-Bescheinigungen Finnentrop

Unsere Seite zum Thema KfW-Bescheinigungen in Finnentrop wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere KfW anerkannten Sachverständige rechts jederzeit zum Thema KfW-Bescheinigungen zu Verfügung, rufen Sie einfach an.

KfW- Online-Bestätigung zum Antrag

Die KfW-Onlinebestätigung zu Antrag benötigen Sie wenn Sie einen KfW geförderten Kredit zur Erhöhung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie in Finnentrop erlangen möchten. Hierzu haben wir mehrere Produkte im Programm.

KfW-Energieberatung für KfW Einzelmaßnahmen

Die Energie-Initialberatung für ca. 360 Euro bei Einzelmaßnahmen. Hierfür kommt ein zugelassener Sachverständiger für die KfW Programme 151/152 und 431 zu Ihnen und berät Sie, welche Mindestanforderungen einzuhalten sind und wie z.B. Schimmelpilze durch Fehler bei der energetischen Modernisierung zu vermeiden sind.

KfW Onlinebestätigung

Für sehr einfach zu entscheidende Dinge können wir Ihnen die KfW Onlinebescheinigung zum Antrag auch ohne Ortstermin erstellen. Hier sparen Sie sich locker die 200 € für den Ortstermin. Die Beratung führen die Sachverständigen dann per Telefon oder Mail durch. Grundsätzlich können Sie alle Ihre Papiere zusammenpacken und per Mail an onlinebescheinigung@bauexperte.com senden. Ein von der KfW Bank zugelassener Gutachter wertet aus, ob die Bescheinigung so preiswert erstellt werden kann und erstellt Ihre Onlinebestätigung zu Antrag. Sollte dies nicht möglich sein, sendet er den Auftrag an den örtlich zuständigen Sachverständigen weiter.

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Pfusch am Bau in Finnentrop Baubegleitung sollte Pflicht sein


Pfusch am Bau in Finnentrop Baubegleitung sollte Pflicht sein

Hier hätte der Bauleiter besser auf seine Handwerker, in diesem Fall Fliesenleger, achten sollen. Schaden durch mangelhafte Ausführung (Baumangel). Der Baufachmann weiß: keine starre Verfugung zwischen Bodenfliese und Wand. Das Einfamilienhaus steht in Aerzen . Es war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. An diesem Haus war schon während der gesamten Bauzeit der Wurm drin. Es war nicht einmal böswilliger Pfusch am Bau im Spiel, was ich als Bausachverständiger hier alles bei der Abnahme von Bauleistungen zu beanstanden hatte. Der gesamte Hausbau war von Diletantismus begleitet. Kein ausgebildetes Baupersonal sondern nur Werkvertragspersonal, der Bauleiter nur eine Marionette. Das Bauunternehmen verfügte über keinerlei Fachpersonal, aber über drei eigene Rechtsanwälte. Da macht das Bauen in Aerzen keinen Spass. Wenn Sie an solch einen Bauträger beim Hausbau geraten für den Pfusch am Bau Programm ist, sollten Sie auf die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen in Aerzen nicht verzichten. Als Bausachverständiger in Aerzen biete ich die baubegleitende Qualitätssicherung für Ihren Hausbau in Aerzen an.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Finnentrop


Baubegleitende Qualitätssicherung in Finnentrop

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in Finnentrop ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

KfW Bescheinigung in Finnentrop

KfW Bescheinigungen in Finnentrop suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um KfW Bescheinigungen und das unsere Gutachter diese erstellen. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen mit KfW Bescheinigungen sei es die Onlinebestätigung zum Antrag oder die Bestätigung nach Fertigstellung in Finnentrop. Sehen Sie oben, wer für Sie in Finnentrop tätig wird.

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Finnentrop hilft gern.

Finnentrop

 

Über Finnentrop findet man in der Wikipedia (Auszug)

Finnentrop ist eine Gemeinde im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen und wurde am 1. Juli 1969 aus Gebietsteilen des ehemaligen Amtes Serkenrode (Kreis Meschede) und Teilen von Attendorn-Land und Helden (beide im Kreis Olpe) gebildet. Sie wird als Große Landgemeinde klassifiziert. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Finnentrop, Am Markt 1, 57413 Finnentrop oder auf https://www.finnentrop.de/
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