Ihr Ansprechpartner in Steinheim

Bausachverständiger Kraemer

Hans-Uwe Kraemer

Kampstraße 21
31542 Bad Nenndorf

05723 / 9867074

kraemer@bauexperte.com
bauexperte-kraemer.de




Steinheim Bewertung von Immobilien - Immobilienbewertung

Immobilienbewertung in Steinheim ist das Thema dieser Seite. Unter Immobilienbewertung versteht jeder etwas anderes, daher wollen wir hier einmal erläutern welch unterschiedliche Möglichkeiten es zum Bewerten von Immobilien gibt.

Unsere Seite zum bewerten von Immobilien befindet sich gerade im Neuaufbau. Sicher bleiben Fragen zum Bewerten von Immobilien in Steinheim offen, die Ihnen aber unser Regionaler Ansprechpartner in Steinheim gern telefonisch erläutert.

 

Gründe für eine Immobilienbewertung mit Verkehrswertgutachten

Eine Immobilienbewertung nach klaren gesetzlichen Vorgaben, ein sogenanntes Verkehrswertgutachten ist immer dann erforderlich:

  • Wenn eine Immobilie im Betriebsvermögen durch den Firmeninhaber ins Privatvermögen übergeht verlangt das Finanzamt in der Regel ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter.
  • Wenn nach Eintritt wertbeeinflussender Faktoren in der Vermögensbilanz einer Firma eine Korrektur stattfinden soll um Beispielsweise die Steuerlast zu senken hierzu ist ein Verkehrswertgutachten von einem Immobiliengutachter erforderlich.
  • Im Falle einer Ehescheidung, um den Entschädigungsanspruch des Partners festlegen zu können, ist ein Verkehrwertgutachten für die Gerichtsverhandlung zu erstellen.
  • Im Falle einer Erbauseinandersetzung wird ebenso ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Hier brauchen Sie eine ganz andere Immobilienbewertung

Das Verkehrswertgutachten ist für gesetzlich festgelegte Zwecke das richtige Gutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie. Es ist gesetzlich festgelegt wie welcher Wertansatz in die Bewertung eingeht. Prinzipiell hat der Immobiliengutachter kaum einen Einfluss auf die Bewertungsgrößen. Mit dem Marktwert hat ein Verkehrswertgutachten deshalb nicht unbedingt etwas zu tun.

Immobilien in Steinheim beim Hauskauf bewerten

Beim Hauskauf in Steinheim bewertet Ihr Immobiliengutachter eine Immobilie ganz anders, als bei einem Verkehrswertgutachten.Bei der Hauskaufberatung in Steinheim stehen Sie und Ihre Anforderungen an die Immobilie im Mittelpunkt der Immobilienbewertung und keine gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrswertermittlung.

Bei der Hauskaufhilfe bewertet Ihr Immobiliengutachter zuerst den Anschaffungswert, und bringt dann die Abschreibung für Abnutzung (AfA) zum Abzug.

Das Haus wird auf Schäden untersucht, auch die Behebung dieser Schäden kommen zum Abzug, sofern die Reparaturbedürfnisse den zu erwartenden Reparaturen gemäß AfA entsprechen.

Zum Beispiel wird auch ermittelt, welcher Aufwand ist zu betreiben eine Energieschleuder auf einen Stand zu bringen, dass man sich das Haus auch in der Zukunft leisten kann.

Es wird besprochenn, was erforderlich ist um nach einer Modernisierung keinen Schimmelpilz im Haus zu züchten.

Nachdem festgestellt wird was an Reparaturen und Sanierungen erforderlich ist und welchen Wert die Immobilie in Steinheim nach einer Überarbeitung hat, wird der Preis erarbeitet, welcher für Sie als Käufer sinvoll ist, damit Sie Ihr Geld nicht in ein Fass ohne Boden stecken.

Sie sehen, hier bewertet Ihr Immobiliengutachter in Steinheim Immobilien ganz anders als bei der Verkehrswertermittung. Wenn Sie also ein Haus kaufen wollen, sollten Sie Ihr Haus im Rahmen einer Hauskaufberatung bewerten lassen.

Bausachverständiger beim Hausbau in Steinheim


Bausachverständiger beim Hausbau in Steinheim

Zu diesem Bauvorhaben in Steinheim wurde ich erst nach der Bau-Abnahme als unabhängiger Baugutachter gerufen. Die Außenwände im Schlafzimmer waren nass. Der fertige Wandanschluss sah mangelfrei aus, konnte es aber nicht sein. Tatsächlich war hier Pfusch am Bau lediglich schön verpackt. Der Bauleiter wusste von nichts. Eine Beauftragung des Bausachverständigen mit der Fremdüberwachung in Form der qualitätssichernden Baubegleitung hätte auch hier viel Ärger erspart. Ich stehe Ihnen in Steinheim als Bausachverständiger gern zur Seite um Pfusch am Bau keine Chance zu geben. Am liebsten habe ich natürlich ich komme schon zur Prüfung Ihrer Bauverträge für den Hausbau nach Steinheim und begleite Ihren Hausbau über die Bauabnahme hinaus und prüfe auch später noch vor Gewährleistungsablauf ob es reklamationswürdige Mängel an Ihrem Haus gibt. Dieses Produkt heißt baubegleitende Qualitätssicherung oder baubegleitende Qualitätsüberwachung welche ich in Steinheim zu festen Kostensätzen anbiete.

Pfusch am Bau in Steinheim Baubegleitung sollte Pflicht sein


Pfusch am Bau in Steinheim Baubegleitung sollte Pflicht sein

Hier hätte der Bauleiter besser auf seine Handwerker, in diesem Fall Fliesenleger, achten sollen. Schaden durch mangelhafte Ausführung (Baumangel). Der Baufachmann weiß: keine starre Verfugung zwischen Bodenfliese und Wand. Das Einfamilienhaus steht in Aerzen . Es war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. An diesem Haus war schon während der gesamten Bauzeit der Wurm drin. Es war nicht einmal böswilliger Pfusch am Bau im Spiel, was ich als Bausachverständiger hier alles bei der Abnahme von Bauleistungen zu beanstanden hatte. Der gesamte Hausbau war von Diletantismus begleitet. Kein ausgebildetes Baupersonal sondern nur Werkvertragspersonal, der Bauleiter nur eine Marionette. Das Bauunternehmen verfügte über keinerlei Fachpersonal, aber über drei eigene Rechtsanwälte. Da macht das Bauen in Aerzen keinen Spass. Wenn Sie an solch einen Bauträger beim Hausbau geraten für den Pfusch am Bau Programm ist, sollten Sie auf die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen in Aerzen nicht verzichten. Als Bausachverständiger in Aerzen biete ich die baubegleitende Qualitätssicherung für Ihren Hausbau in Aerzen an.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Steinheim



Baubegleitende Qualitätssicherung in Steinheim

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in Steinheim war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.

Bewertung von Immobilien in Steinheim

Bewertungen von Immobilien in Steinheim suchen Sie? Auf dieser Seite vom VDB geht es um die Bewertung von Immobilien. Wir sind überregional mit Immobiliengutachtern vertreten und helfen Ihnen mit Immobilienbewertung in Steinheim. Sehen Sie oben, Immobiliengutachter für Sie in Steinheim tätig wird.

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Steinheim hilft gern.

Steinheim

Über Steinheim findet man in der Wikipedia (Auszug)

Steinheim (historisch auch Stenhem, Steynhem, Steinheimb oder Stenheym) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen (Deutschland) und gehört zum Kreis Höxter. Steinheim bildet ein Mittelzentrum in der Steinheimer Börde, einer der Hauptlandschaften des früheren Fürstbistums Paderborn. Diese Landschaft wurde in Sachsenzeiten Wethi-Weizengau genannt. Landschaftlich besonders reizvoll ist das hügelige Vorland des Eggegebirges. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Steinheim, Marktstraße 2, 32839 Steinheim oder auf https://www.steinheim.de/
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