Ihr Ansprechpartner in Springe

Bausachverständiger Kraemer

Hans-Uwe Kraemer

Kampstraße 21
31542 Bad Nenndorf

05723 / 9867074

kraemer@bauexperte.com
bauexperte-kraemer.de




Baubegleitung Springe

Unsere Seite zum Thema Baubegleitung in Springe wird gerade überarbeitet. Die KfW fördert in vielen Fällen die Baubegleitung durch anerkannte Sachverständige und übernimmt in vielen Fällen 50% der Kosten. Während wir selbst noch an der Seite zum Thema Baubegleitung in Springe bauen, stehen Ihnen unsere Bausachverständigen rechts jederzeit zum Thema Baubegleitung zur Verfügung, rufen Sie einfach an, wenn Sie einen Baugutachter zur Baubegleitung suchen.

Baubegleitende Qualitätssicherung beim Neubau

Die baubegleitende Qualitätssicherung beim Bau eines Hauses sollte selbstverständlich sein.
Kaum ein Bauherr ist in der Lage allein gegen den Bauträger zu bestehen. Der Bauträger plant das Haus so, dass er es möglichst wirtschaftlich bauen kann, da spricht gar nichts dagegen. Wirtschaftlichkeit ist auch beim Bauen sehr wichtig, die Baupreise sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ja schon hoch genug.

Man sollte es dem Bauträger aber nicht überlassen, sich selbst zu überwachen! Die externe Baubegleitung durch Bausachverständige ist daher für private Bauherren ausgesprochen wichtig, damit der Bauträger in seinem Streben nach "billig" nicht zu Lasten des Bauherren übertreibt. Hier steht zur Wahrung der Qualitätsanspruchs an die Bauleistung ein Bausachverständiger in Springe an der Seite des Bauherren.

Die Baubegleitung durch Bausachverständige umfasst folgende Punkte

  1. Bauvertragsprüfung
  2. Baupreisüberwachung
  3. laufende Qualitätskontrollen
  4. Zwischenabnahmen
  5. Gebrauchsabnahme
  6. Kontrolle der Abrechnung
  7. Kontrolle der Bauqualität vor Gewährleistungsende und Durchsetzung der Garantieansprüche

Die KfW fördert die Baubegleitung in Springe

Sofern Sie ein Haus in Springe bauen, das im KfW Effizenzhausprogramm gefördert wird, übernimmt die KfW bis 50% der Kosten, welche durch die baubegleitende Qualitätssicherung nach Programm 430 entstehen. Für die baubegleitende Qualitätssicherung stellt die KfW aber hohe Anforderungen an das Personal, welches die Baubegleitung bei Ihrem Haus durchführt. Nur wer als Bausachverständiger bei der Baugleitung den hohen Ansprüchen der KfW gerecht wird, kann eine KfW geförderte baubegleitende Qualitätssicherung durchführen.

 

Baubegleitung in Springe

Baubegleitung in Springe suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um Baubegleitung. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen mit baubegleitender Qualitätssicherung [QS] in Springe. Sehen Sie oben, wer für Sie in Springe tätig wird.


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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Springe hilft gern.

 

 

Springe

 

Über Springe findet man in der Wikipedia (Auszug)

Die Stadt liegt an der Deisterpforte, einem flachen Talpass zwischen den südlichen Ausläufern des Deisters und dem Kleinen Deister. In der Deisterpforte entspringt der Fluss Haller, der der Stadt Springe ihren mittelalterlichen Namen Hallerspring gab. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Springe, Auf dem Burghof 1, 31832 Springe oder auf https://www.springe.de/

 

 

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe


Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe

Zu diesem Einfamilienhaus in Springe bin ich als unabhängiger Bau-Gutachter gerufen worden. Die Übergänge der verschiedenen Bauteile sind teilweise nicht fachgerecht hergestellt worden. Verantwortlich waren Bauunternehmer und Bauleiter.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe


Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe

Hier hat war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der Fremdüberwachung der Bauleitung beauftragt. Als Gutachter zu diesem Einfamilienhaus in bestellt, habe ich als erheblichen Mangel, die völlig fehlerhafte Montage der Terrassentüren festgestellt. Der Bauleiter ließ den Mangel nach meiner Mangelanzeige fachgerecht beseitigen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe


Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe

Ebenfalls ein Spätschaden, hier bei einem Haus in Springe . Als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren beauftragt, stellte ich fest, dass der Verursacher des Schadens der Garten- und Landschaftsbauer war. Dieser hatte sein Gewerk, erst lange nach der Bauabnahme bzw. Hausübergabe durch den vom Bauträger eingesetzten Bauleiter, ausgeführt.

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