Ihr Ansprechpartner in Rosenheim

Bausachverständiger Müller

Hans-Jürgen Müller

Alte Landstr.25
85521 Ottobrunn

089-95807610

hjmueller@bauexperte.com
bauexperte-mueller.com




Verkehrswertgutachten Rosenheim

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Rosenheim wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Rosenheim.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Rosenheim. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Rosenheim ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Rosenheim sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Rosenheim anbieten.

 

Dämmung in der Kehlbalkenlage


Die Kunden konnten ca. 1,0 Jahre nach Einzug in Ihre Stadtvilla einen Schimmelbefall in den Eckbereichen der Geschossdecke feststellen. Gemäß den örtlichen Angaben wurde der Schimmelbefall in den Wintermonaten festgestellt, hierbei konnte auch ein sichtbarer Feuchtigkeitsbefall durch die Bauherren bemerkt werden. Bei der im Herbst durchgeführten Besichtigung wurde eine Feuchtigkeitsmessung an der aus Gipskarton verkleideten Geschossdecke durchgeführt. Da an der Geschossdecke keine erhöhten Feuchtigkeitswerte festgestellt werden konnte, wurde eine Besichtigung im Spitzboden ausgeführt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die verlegte Dämmung nicht komplett ausgeführt wurde. Durch die Temperaturunterschiede des als Kaltdach erstellten Spitzbodens zum Wohnraum entstand Kondensat, die zu einem Schimmelbefall und der durch die Bauherren festgestellten Durchfeuchtungen führte.
Fehlende Dämmung im Spitzboden (Kaltdach)
Dämmung in der Kehlbalkenlage

Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Rosenheim


Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Rosenheim

Bei diesem Einfamilienhaus in Rosenheim habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..

Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in Rosenheim hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in Rosenheim zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in Rosenheim ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in Rosenheim.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Rosenheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Rosenheim

Auch dieses Einfamilienhaus in Rosenheim erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Rosenheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Rosenheim

Zu diesem Einfamilienhaus-Bauvorhaben in Rosenheim wurde der unabhängige Baugutachter erst nach der Hausübergabe, sprich Bauabnahme bestellt. Durch eine rechtzeitige Beauftragung des Bausachverständigen mit der unabhängigen Baubegleitung einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme durch die Bauherren hätte auch dieses Schadenbild sicher verhindert werden können. Dieser Pfusch am Bau war leicht vermeidbar.

Verkehrswertgutachten in Rosenheim

Verkehrswertgutachten in Rosenheim suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von bauexperte.com geht es um Verkehrswertgutachten. Unsere Immobiliengutachter sind überregional tätig und helfen Ihnen mit Verkehrswertgutachten in Rosenheim. Sehen Sie oben, wer für Sie in Rosenheim tätig wird.

mehr zu Verkehrswertgutachten in Rosenheim>>>>

 

Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Rosenheim hilft gern.

 

Rosenheim

Über Rosenheim findet man in der Wikipedia (Auszug)

Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Regierungsbezirk Oberbayern, im Alpenvorland, am Zusammenfluss von Mangfall und Inn. Sie liegt inmitten des Landkreises Rosenheim und ist dessen Kreisstadt. Mit beinahe 60.000 Einwohnern ist Rosenheim nach München und Ingolstadt die drittgrößte Stadt in Oberbayern und eines von 23 bayerischen Oberzentren. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim oder auf https://www.rosenheim.de/
Deutschlandkarte als Übersicht aller Gutachter von bauexperte.com