Ihr Ansprechpartner in Füssen

Bausachverständiger Müller

Hans-Jürgen Müller

Alte Landstr.25
85521 Ottobrunn

089-95807610

hjmueller@bauexperte.com
bauexperte-mueller.com




Füssen Bewertung von Immobilien - Immobilienbewertung

Immobilienbewertung in Füssen ist das Thema dieser Seite. Unter Immobilienbewertung versteht jeder etwas anderes, daher wollen wir hier einmal erläutern welch unterschiedliche Möglichkeiten es zum Bewerten von Immobilien gibt.

Unsere Seite zum bewerten von Immobilien befindet sich gerade im Neuaufbau. Sicher bleiben Fragen zum Bewerten von Immobilien in Füssen offen, die Ihnen aber unser Regionaler Ansprechpartner in Füssen gern telefonisch erläutert.

 

Gründe für eine Immobilienbewertung mit Verkehrswertgutachten

Eine Immobilienbewertung nach klaren gesetzlichen Vorgaben, ein sogenanntes Verkehrswertgutachten ist immer dann erforderlich:

  • Wenn eine Immobilie im Betriebsvermögen durch den Firmeninhaber ins Privatvermögen übergeht verlangt das Finanzamt in der Regel ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter.
  • Wenn nach Eintritt wertbeeinflussender Faktoren in der Vermögensbilanz einer Firma eine Korrektur stattfinden soll um Beispielsweise die Steuerlast zu senken hierzu ist ein Verkehrswertgutachten von einem Immobiliengutachter erforderlich.
  • Im Falle einer Ehescheidung, um den Entschädigungsanspruch des Partners festlegen zu können, ist ein Verkehrwertgutachten für die Gerichtsverhandlung zu erstellen.
  • Im Falle einer Erbauseinandersetzung wird ebenso ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Hier brauchen Sie eine ganz andere Immobilienbewertung

Das Verkehrswertgutachten ist für gesetzlich festgelegte Zwecke das richtige Gutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie. Es ist gesetzlich festgelegt wie welcher Wertansatz in die Bewertung eingeht. Prinzipiell hat der Immobiliengutachter kaum einen Einfluss auf die Bewertungsgrößen. Mit dem Marktwert hat ein Verkehrswertgutachten deshalb nicht unbedingt etwas zu tun.

Immobilien in Füssen beim Hauskauf bewerten

Beim Hauskauf in Füssen bewertet Ihr Immobiliengutachter eine Immobilie ganz anders, als bei einem Verkehrswertgutachten.Bei der Hauskaufberatung in Füssen stehen Sie und Ihre Anforderungen an die Immobilie im Mittelpunkt der Immobilienbewertung und keine gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrswertermittlung.

Bei der Hauskaufhilfe bewertet Ihr Immobiliengutachter zuerst den Anschaffungswert, und bringt dann die Abschreibung für Abnutzung (AfA) zum Abzug.

Das Haus wird auf Schäden untersucht, auch die Behebung dieser Schäden kommen zum Abzug, sofern die Reparaturbedürfnisse den zu erwartenden Reparaturen gemäß AfA entsprechen.

Zum Beispiel wird auch ermittelt, welcher Aufwand ist zu betreiben eine Energieschleuder auf einen Stand zu bringen, dass man sich das Haus auch in der Zukunft leisten kann.

Es wird besprochenn, was erforderlich ist um nach einer Modernisierung keinen Schimmelpilz im Haus zu züchten.

Nachdem festgestellt wird was an Reparaturen und Sanierungen erforderlich ist und welchen Wert die Immobilie in Füssen nach einer Überarbeitung hat, wird der Preis erarbeitet, welcher für Sie als Käufer sinvoll ist, damit Sie Ihr Geld nicht in ein Fass ohne Boden stecken.

Sie sehen, hier bewertet Ihr Immobiliengutachter in Füssen Immobilien ganz anders als bei der Verkehrswertermittung. Wenn Sie also ein Haus kaufen wollen, sollten Sie Ihr Haus im Rahmen einer Hauskaufberatung bewerten lassen.

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Pfusch am Bau in Füssen Baubegleitung sollte Pflicht sein


Pfusch am Bau in Füssen Baubegleitung sollte Pflicht sein

Hier hätte der Bauleiter besser auf seine Handwerker, in diesem Fall Fliesenleger, achten sollen. Schaden durch mangelhafte Ausführung (Baumangel). Der Baufachmann weiß: keine starre Verfugung zwischen Bodenfliese und Wand. Das Einfamilienhaus steht in Aerzen . Es war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. An diesem Haus war schon während der gesamten Bauzeit der Wurm drin. Es war nicht einmal böswilliger Pfusch am Bau im Spiel, was ich als Bausachverständiger hier alles bei der Abnahme von Bauleistungen zu beanstanden hatte. Der gesamte Hausbau war von Diletantismus begleitet. Kein ausgebildetes Baupersonal sondern nur Werkvertragspersonal, der Bauleiter nur eine Marionette. Das Bauunternehmen verfügte über keinerlei Fachpersonal, aber über drei eigene Rechtsanwälte. Da macht das Bauen in Aerzen keinen Spass. Wenn Sie an solch einen Bauträger beim Hausbau geraten für den Pfusch am Bau Programm ist, sollten Sie auf die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen in Aerzen nicht verzichten. Als Bausachverständiger in Aerzen biete ich die baubegleitende Qualitätssicherung für Ihren Hausbau in Aerzen an.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Füssen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Füssen

Auch dieses Einfamilienhaus in Füssen erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Bewertung von Immobilien in Füssen

Bewertungen von Immobilien in Füssen suchen Sie? Auf dieser Seite vom VDB geht es um die Bewertung von Immobilien. Wir sind überregional mit Immobiliengutachtern vertreten und helfen Ihnen mit Immobilienbewertung in Füssen. Sehen Sie oben, Immobiliengutachter für Sie in Füssen tätig wird.

mehr zu Bewertung in Füssen>>>>

 

Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Füssen hilft gern.

Füssen

Über Füssen findet man in der Wikipedia (Auszug)

noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Füssen, oder auf
Deutschlandkarte als Übersicht aller Gutachter von bauexperte.com