Ihr Ansprechpartner in Anröchte

Bausachverständiger Born

Michael Born

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Anröchte Bewertung von Immobilien - Immobilienbewertung

Immobilienbewertung in Anröchte ist das Thema dieser Seite. Unter Immobilienbewertung versteht jeder etwas anderes, daher wollen wir hier einmal erläutern welch unterschiedliche Möglichkeiten es zum Bewerten von Immobilien gibt.

Unsere Seite zum bewerten von Immobilien befindet sich gerade im Neuaufbau. Sicher bleiben Fragen zum Bewerten von Immobilien in Anröchte offen, die Ihnen aber unser Regionaler Ansprechpartner in Anröchte gern telefonisch erläutert.

 

Gründe für eine Immobilienbewertung mit Verkehrswertgutachten

Eine Immobilienbewertung nach klaren gesetzlichen Vorgaben, ein sogenanntes Verkehrswertgutachten ist immer dann erforderlich:

  • Wenn eine Immobilie im Betriebsvermögen durch den Firmeninhaber ins Privatvermögen übergeht verlangt das Finanzamt in der Regel ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter.
  • Wenn nach Eintritt wertbeeinflussender Faktoren in der Vermögensbilanz einer Firma eine Korrektur stattfinden soll um Beispielsweise die Steuerlast zu senken hierzu ist ein Verkehrswertgutachten von einem Immobiliengutachter erforderlich.
  • Im Falle einer Ehescheidung, um den Entschädigungsanspruch des Partners festlegen zu können, ist ein Verkehrwertgutachten für die Gerichtsverhandlung zu erstellen.
  • Im Falle einer Erbauseinandersetzung wird ebenso ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Hier brauchen Sie eine ganz andere Immobilienbewertung

Das Verkehrswertgutachten ist für gesetzlich festgelegte Zwecke das richtige Gutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie. Es ist gesetzlich festgelegt wie welcher Wertansatz in die Bewertung eingeht. Prinzipiell hat der Immobiliengutachter kaum einen Einfluss auf die Bewertungsgrößen. Mit dem Marktwert hat ein Verkehrswertgutachten deshalb nicht unbedingt etwas zu tun.

Immobilien in Anröchte beim Hauskauf bewerten

Beim Hauskauf in Anröchte bewertet Ihr Immobiliengutachter eine Immobilie ganz anders, als bei einem Verkehrswertgutachten.Bei der Hauskaufberatung in Anröchte stehen Sie und Ihre Anforderungen an die Immobilie im Mittelpunkt der Immobilienbewertung und keine gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrswertermittlung.

Bei der Hauskaufhilfe bewertet Ihr Immobiliengutachter zuerst den Anschaffungswert, und bringt dann die Abschreibung für Abnutzung (AfA) zum Abzug.

Das Haus wird auf Schäden untersucht, auch die Behebung dieser Schäden kommen zum Abzug, sofern die Reparaturbedürfnisse den zu erwartenden Reparaturen gemäß AfA entsprechen.

Zum Beispiel wird auch ermittelt, welcher Aufwand ist zu betreiben eine Energieschleuder auf einen Stand zu bringen, dass man sich das Haus auch in der Zukunft leisten kann.

Es wird besprochenn, was erforderlich ist um nach einer Modernisierung keinen Schimmelpilz im Haus zu züchten.

Nachdem festgestellt wird was an Reparaturen und Sanierungen erforderlich ist und welchen Wert die Immobilie in Anröchte nach einer Überarbeitung hat, wird der Preis erarbeitet, welcher für Sie als Käufer sinvoll ist, damit Sie Ihr Geld nicht in ein Fass ohne Boden stecken.

Sie sehen, hier bewertet Ihr Immobiliengutachter in Anröchte Immobilien ganz anders als bei der Verkehrswertermittung. Wenn Sie also ein Haus kaufen wollen, sollten Sie Ihr Haus im Rahmen einer Hauskaufberatung bewerten lassen.

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Flachdach


Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.

Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.

Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.

Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.

Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.

Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Anröchte


Baubegleitende Qualitätssicherung in Anröchte

Schaden durch mangelhaften Einbau des Estrichs bei diesem Einfamilienhaus in Anröchte . Auch hier wäre Bausachverständiger eine gute Investition gewesen. Dieser Pfusch am Bau war vermeidbar. Eine Fremdüberwachung der Bauleitung empfiehlt sich unbedingt und auch bei scheinbar einfachen Gewerken. Hier wird es auch nach Jahren noch zu Rissen kommen.

Bewertung von Immobilien in Anröchte

Bewertungen von Immobilien in Anröchte suchen Sie? Auf dieser Seite vom VDB geht es um die Bewertung von Immobilien. Wir sind überregional mit Immobiliengutachtern vertreten und helfen Ihnen mit Immobilienbewertung in Anröchte. Sehen Sie oben, Immobiliengutachter für Sie in Anröchte tätig wird.

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Anröchte hilft gern.

Anröchte

Über Anröchte findet man in der Wikipedia (Auszug)

noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Anröchte, oder auf
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