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Hans-Uwe Kraemer

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Schimmel aufgrund von Bauschäden führt oft zu Streit
Ich helfe Ihnen, die Schäden zu beheben

Haben Sie Ärger mit einem Mieter wegen Schimmel in einer Mietwohnung? Glauben Sie, dass ein Mieter nicht richtig lüftet und Sie haben den Schaden? Werden Baumängel vorgeworfen und die Miete wird einfach gekürzt?
Auf dieser Seite möchte ich Vermietern helfen, nicht blauäugig in ein Gerichtsverfahren zu gehen und in der Folge zu verlieren. Das beste ist, ein Verfahren zu verhindern, denn es ist meist sinnlos. Aber wenn es Sein muss, will ich Ihnen hier ein paar Tipps geben, wie Sie es angehen sollten und was Ihnen im Vorfeld eines Prozesses ein Privatgutachten oder eine Schimmelberatung bringen kann.

Drei Lösungsmöglichkeiten für Vermieter bei Schimmel

Sie können z.B. einen Maler holen und Ihn beauftragen, den Schimmel zu entfernen. Dies kostet nicht viel Geld. Da die Ursachen für die Schimmelbildung aber nicht beseitigt werden, wird schon bald wieder ein Problem auf Sie zukommen. Nun verkauft Ihnen der Maler, für viel Geld, was immer er liefern kann und was nicht schadet. Wenn dann der Schimmel wieder an der Wand lacht, erkennen solche Handwerker darauf, dass man gegen falsches Lüften nicht anarbeiten kann.

Sie können sich den Maler sparen, er hatte ohnehin keine Chance, den Schimmel zu besiegen. Sie können sofort zum Gericht gehen mit der Möglichkeit einen teuren Prozess zu verlieren. Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, steht meist hinterher die Wohnung leer. Oft gehen Vermieter vor Gericht im Glauben selbstverständlich im Recht zu sein, aber die Rechtssprechung hat sich in letzter Zeit sehr zugunsten der Mieter verändert. Lesen Sie bitte noch die dritte Möglichkeit und danach interessante Urteile zu Schimmel - Schimmelpilze in der Mietwohnung, damit Sie nicht zu den Verlierern gehören.

Die dritte Möglichkeit: Sie holen sich einen Bausachverständigen mit dem Schwerpunkt Schimmel und Feuchtigkeit an Ihre Seite. Möglichst einen, der nicht bei Gerichten dafür bekannt ist, dass er schon bei der Auftragsvergabe sagt: "Der Mieter lüftet falsch".
Der Bausachverständige ist ein Fachmann für dieses Thema - im Gegensatz zum Rechtsanwalt! Er nimmt erst einmal den Schaden auf und analysiert den Schaden. Je nach Erkenntnis werden Sie informiert, welche Baumängel vorhanden sind und wie man sie preiswert lösen kann. Sofern Sie es wünschen spreche ich auch mit Ihrem Mieter, wie er durch richtiges, auf die Bausubstanz abgestimmtes Lüften den Schimmel verhindern kann (Sie sind dazu unter Umständen sogar verpflichtet, sehen Sie sich die Urteile an). Hier ist vieles möglich, man muss es nur qualifiziert und nicht abwertend erklären.
Als im Thema verankerter Sachverständiger bin ich in diesem Themenbereich natürlich rechtskundig. Sofern es sich andeutet, dass ein Rechtsstreit ins Haus steht, weil es sich um einen "besonders schwierigen Mieter" handelt, werde ich Ihnen ein Gutachten anfertigen, das Ihrem Rechtsanwalt aufzeigt, was er aufgreifen kann und wo er besser nicht drauf herumreitet.

Erstattet der Sachverständige zielgerichtete Gutachten gegen Mieter?

Nein, sonst wären meine Gutachten zu Schimmel in der Mietwohnung vor Gericht nicht zu gebrauchen. Man muss mich zwar bezahlen, man kann mich aber nicht kaufen. Ich berate Sie gern, welcher Gutachtenauftrag für Sie das beste Ergebnis bringt. Hierzu müssen Sie wissen, dass ein Gutachten grundsätzlich aus drei Teilen besteht, wobei Sie auf den ersten und letzten Teil erheblichen Einfuß nehmen können.

Teil 1: Der Gutachtenauftrag / Die Beweisfrage: Dem Sachverständigen sind klare Beweisfragen zu stellen, die detailliert und gewissenhaft zu beantworten sind. Diesen Auftrag erteilen Sie, möglichst nach Rücksprache mit mir nach dem Ortstermin. Hier können Sie schon maßgeblich auf den Ausgang des Gutachten Einfluss nehmen.

Teil 2: Die Schadenaufnahme: Hier wird nur niedergeschrieben, was ich persönlich vor Ort wahrgenommen habe, evtl. ergänzt durch Angaben der Parteien. Wahrgenommen und niedergeschrieben werden nur die Sachverhalte, die notwendig sind, um die Beweisfragen zu beantworten. Was in der Wohnung rechts und links passiert, geht einen Sachverständigen nichts an, dafür hat er keinen Auftrag.

Teil 3: Die Gutachtliche Stellungnahme: Hier werden nur exakt die Fragen beantwortet, die im Gutachtenauftrag gestellt wurden. Es wird nichts hinzugefügt, aber wichtige, wahrgenommene Dinge, die zu dem Bauschaden durch Schimmel führen auch nicht weggelassen.

Was kostet ein Gutachten zu Schimmel / Schimmelpilze?
Wie verläuft der Auftrag?

Meist ist es ein Telefonat, bei dem der Auftrag erteilt wird und bei dem wir gleich einen Termin zur Schadenaufnahme vereinbaren. Im Anschuß erwarte ich von Ihnen einen schriftlichen Auftrag ( z.B. per E-Mail ) zur Schadenaufnahme und Erstattung eines Gutachtens, sowie eine Bestätigung des Termins.

Dieser Auftrag soll enthalten:
Name und Anschrift des Auftraggebers und Rechnungsempfänger.
Anschrift des Mietobjekts, und Name des Mieters.
Die Erklärung, die Kosten zu Übernehmen und beim Ortstermin zu bezahlen, mindestens aber eine Anzahlung von 2/3 zu leisten.

Alle Preisangaben zzgl. 19 % Mwst.:
Der Termin zur Schadenaufnahme kostet pauschal je nach Entfernung ca 300 - 350 € einschließlich Kilometergeld innerhalb der Großräume Hannover, Bielefeld, Hamburg, Bremen und Braunschweig. Die Schadenaufnahme enthält zerstörungsfreie Untersuchungen mit üblichen Messgeräten und eine fotografische Dokumentation für das Gutachten in einer Mietwohnung. Eine Schadenaufnahme in einer zweiten Wohnung am gleichen Objekt wäre mit 120 € zu vergüten.

Im Anschluß an die Schadenaufnahme wird festgelegt, ob auch Bauteilöffnungen oder Thermografieuntersuchungen sinnvoll sind. Es wird nach Beratung der für Sie sinnvolle Inhalt und Umfang des Gutachtenauftrags festgelegt. Ein Gutachten normalen Umfanges (bis zu 6 Seiten) über Schimmel in einer Wohnung kostet 200 € netto pauschal.

Sollte vor Ort weitere Maßnahmen besprochen werden, kann ich Ihnen auch vor Ort gleich die Kosten nennen, in der Regel sind weitere Maßnahmen aber nicht nötig.

Mein Gutachten erhalten Sie in der Regel eine Woche nach dem Ortstermin bzw. dem letzten Untersuchungstermin. Wenn es besonders hoch hergeht, haben Sie bitte Verständnis, wenn es auch mal zwei Wochen dauert, ich bin immer bemüht jeden Auftrag schnell zu bearbeiten. Sie erhalten von dem Gutachten zwei Ausfertigungen als Farbdrucke sowie per E-Mail eine PDF-Datei.

 

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Stand 02.01.2012, Preisangaben für 2012