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Schimmel wegen Bauschäden führt oft zu Streit.
Wenn Mieter Recht haben, sollten Sie Recht bekommen!
Hauptsächlich arbeite ich als Gutachter für Schäden an Gebäuden / Gutachter bei Schimmel kostenpflichtig im Auftrag des verantwortungsvollen Hauseigentümers oder der Hausverwaltung, aber z.B. mit der Hilfe von Thermografie-Aufnahmen weise ich auch Wärmebrücken nach, die oft genug Ursache für Schimmel / Schimmelpilze sind. Dies mache ich auch im Auftrag von Mietern, die sich fundiert mit Ihrem Schimmelproblem auseinandersetzen wollen, statt nur unqualifiziert die Miete zu kürzen. Informieren Sie sich hier, wie Sie bei Schimmel in der Wohnung richtig vorgehen und was ich dabei eventuell für Sie tun kann.
Schimmel / Schimmelpilze aus der Sicht der Mieter.
Heizen und lüften ist nicht alles bei Schimmel !
Zugegeben, richtiges heizen und lüften ist zur Vermeidung von Schimmel die halbe Miete, aber sehr oft nur die halbe Wahrheit. Wenn Bauschäden - zum Beispiel Wärmebrücken in der Fassadendämmung - zu kalten Stellen in der Wohnung führen, muss zum Ausgleich in einem Maße gelüftet werden, das unzumutbar ist. Hier muss der Bauschaden klar angesprochen werden, es kann nicht sein, dass ein Hausbesitzer viel Geld für eine Fassadendämmung ausgibt, vollkommen zu Recht diese Kosten der Modernisierung auf die Mieten umlegt, dann aber wegen Bauschäden soviel gelüftet werden muss, dass von Energieeinsparung keine Rede mehr sein kann.
Mein Tipp für Mieter bei Schimmel in der Mietwohnung:
Kürzen Sie nicht gleich die Miete wegen Schimmel
Nehmen Sie sich eine halbe Stunde Zeit zum Lesen und Sie sehen klarer, wie Sie in Zukunft besser bei Schimmel vorgehen und ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter behalten.
Schimmel in der Mietwohnung
Vermieter sind zu Recht gereizt.
Vermieter reagieren meist genervt und ablehnend, wenn sie auf Schimmel in der Mietwohnung angesprochen werden. Tatsächlich führt oft falsches Wohnverhalten zu Schimmel / Schimmelpilze in der Wohnung, diese Fälle liest Ihr Vermieter sehr oft in der Zeitung seines Haus- und Grundeigentümervereins .
Meist holt sich der Vermieter vermeintlich kostenlosen Rat bei einem Handwerker, der den Schimmel entfernen soll. Der Handwerker - kann Ihnen den Schimmel durchaus leicht entfernen. Theoretisch könnten Sie das auch selbst.
Die Bauphysik sorgt aber schon dafür, dass der Schimmel an den Wärmebrücken, manche sagen auch Kältebrücken bald wieder entsteht. Der Ausführende verabschiedet sich schon bald mit dem Hinweis, dass man mal richtig heizen und lüften sollte, weil er sonst machtlos sei.
Solche Heilsbringer können Ihnen den Schimmel zwar abtöten, ( es war nicht kostenlos, aber Umsonst ) aber die Beurteilung der physikalischen Zusammenhänge sollten Sie doch besserUnabhängigen überlassen, die Ihnen nichts verkaufen wollen.
Diese Aussagen solcher vermeintlichen Handwerker führen beim Vermieter zu der Erkenntnis: Der Mieter verursacht den Schimmel in der Wohnung und er als Vemieter hat die Kosten und den Ärger. Wenn Sie dann zur nächsten Heizsaison anrufen, dass sich der Schimmel wieder an der Wand wohlfühlt aber nicht Sie als Mieter, dann entsteht oft das Drehbuch für sinnlose Gerichtsprozesse.
Schimmel als Dauerproblem, jetzt ruhig handeln!
Wenn Sie jetzt die Miete kürzen, sehen Sie Ihren Vermieter bald vor Gericht wieder und es wird teuer für beide Seiten. Rechtsanwälte verdienen gut an Ihnen und Sie haben Streit und Ärger.
Mein Rat als Gutachter für Schäden durch Schimmel / Schimmelpilze:
Verkehren Sie weiter mit Ihrem Vermieter freundlich, aber - vor allem ab sofort - schriftlich. Schlagen Sie vor, ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen, weisen Sie Ihn doch mal auf diese Seite hin.
Halten Sie schriftlich fest, dass es schon Reparaturversuche gab, nachdem Sie Bauschäden moniert haben, setzen Sie Ihrem Vermieter eine ausreichend lange Frist die er ohne Probleme einhalten kann (z.B. 4 Wochen, klares Datum angeben! ). Auch ein solcher Satz sollte nicht Fehlen: " ... stelle ich fest, dass Sie sich bei fruchtlosen Ablauf der Frist ab dem ... (Datum) ... mit der Behebung des Schadens im Verzug befinden, werde ich ersatzpflichtig einen Rechtsbeistand heranziehen sowie eine Ersatzvornahme herbeiführen".
Normalerweise sollte Ihr Vermieter jetzt tätig werden. Da Sie ihm bisher noch keinen Schaden durch unqualifizierte Mietkürzung wegen dem Schimmel zugefügt haben, sollte Ihr Verhältnis eigentlich noch unbelastet sein. So bleibt es auf beiden Seiten, sofern sie willig sind, die Möglichkeit gemeinsam den Schaden durch Schimmel und Feuchtigkeit zu beheben.
Wenn Ihr Vermieter nicht reagiert
holen Sie selbst ein Schimmel-Gutachten ein.
Wenn Sie als Mieter ein Schimmel-Gutachten einholen ist dies nicht weiter teuer. Für Sie ist nur eine Frage erstmal wichtig: Ist der Schimmel durch einen Bauschaden verursacht? Sie sollten an den Schimmelgutachter im Auftrag diese Gutachtenfrage stellen: "In der Wohnung xy ist Schimmel vorhanden. Ist dieser durch einen Bauschaden verursacht und wenn ja: In welcher Form"? Es interessiert Sie ja nicht unbedingt, welche Bausanierungsmaßnahmen von Nöten sind und welche Alternativen sich anbieten. Ein solch einfaches Gutachten ist bei mir als Gutachter schon für 250 € zu haben.
Ich beantworte in meiner gutachtlichen Stellungnahme ganz genau die Frage, und nur die Frage, die mir auch gestellt wurde (deshalb sollte man seine Fragen zum Gutachtenauftrag genau überlegen, am besten nehmen Sie meinen Vorschlag). Wenn die Stellungnahme dahingehend lautet, dass ein Bauschaden vorhanden ist, der als Ursache für den Schimmel verantwortlich ist, ist Ihr Vermieter, sofern er sich im Verzug befindet, verpflichtet Ihre Kosten zu erstatten. Nun können Sie nach Rücksprache mit einem Anwalt die Miete kürzen. Auch die Kosten eines Anwalts muss der Vermieter, der im Verzug ist, übernehmen.
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Auch in den Stadtstaaten bin ich unter dem Stichwort Bausachverständiger für Sie tätig Bremen und Hamburg
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