Ihr Ansprechpartner in Springe

Bausachverständiger Kraemer

Hans-Uwe Kraemer

Kampstraße 21
31542 Bad Nenndorf

05723 / 9867074

kraemer@bauexperte.com
bauexperte-kraemer.de




Verkehrswertgutachten Springe

Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Springe wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Springe.

Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse

Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Springe. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.

Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.

Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.

Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.

Zweck eines Verkehrswertgutachten

Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.

Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?

Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Springe ab.

Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Springe sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Springe anbieten.

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Hauskaufberatung in Springe


Schimmeln im Haus

Hier war ich zur Hauskaufberatung in Springe . Das Haus hatte einen Super-Energieausweis, besser als der von meinem modernen Passivhaus, obwohl noch nichts daran getan wurde. Das erlebe ich öfter beim Hauskauf in Springe . Es werden tolle Werte vorgespiegelt, die gar nicht vorhanden sind. Wenn Sie ein Haus in Springe kaufen, sollten Sie sich einen Bausachverständigen als Hilfe holen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe


Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe

Schaden durch mangelhaften Einbau des Estrichs bei diesem Einfamilienhaus in Springe . Auch hier wäre Bausachverständiger eine gute Investition gewesen. Dieser Pfusch am Bau war vermeidbar. Eine Fremdüberwachung der Bauleitung empfiehlt sich unbedingt und auch bei scheinbar einfachen Gewerken. Hier wird es auch nach Jahren noch zu Rissen kommen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe


Baubegleitende Qualitätssicherung in Springe

Dieses Haus in Springe konnte mangelfrei an die Bauherren übergeben werden. Insgesamt führte ich, als unabhängiger Baubegleiter, bzw. von den Bauherren beauftragter Baugutachter lediglich 6 Ortstermine, einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme, durch. Ich war zur Unterstützung der Bauherren für diese jedoch immer erreichbar. Fehlerhafte Bauausführungen habe ich direkt beim vom Bauträger gestellten Bauleiter gerügt, der, das ist lobend anzuerkennen, diese dann auch stets schnell und fachgerecht korrigieren ließ.

Verkehrswertgutachten in Springe

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Springe hilft gern.

 

Springe

Über Springe findet man in der Wikipedia (Auszug)

Die Stadt liegt an der Deisterpforte, einem flachen Talpass zwischen den südlichen Ausläufern des Deisters und dem Kleinen Deister. In der Deisterpforte entspringt der Fluss Haller, der der Stadt Springe ihren mittelalterlichen Namen Hallerspring gab. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Springe, Auf dem Burghof 1, 31832 Springe oder auf https://www.springe.de/
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